Beschlüsse vom 20.12.2017
Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.12.2017 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Dem Betriebsplan für das Forstwirtschaftsjahr 2018 wird zugestimmt.
2. Der Gemeinderat stimmt der aufgeführten Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2016 zu.
3. Gemäß § 95 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der heute geltenden Fassung hat der Gemeinderat der Gemeinde Rheinhausen die Jahresrechnung 2016 festgestellt.
4. Die Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung Rheinhausen zum 01.01.2016 wird laut Anlage zur Sitzungsvorlage beschlossen. 5. Die Gemeinde Rheinhausen gewährt dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Rheinhausen ab dem 01.01.2016 ein Darlehen in Höhe von 1.784.786,70 EUR. Hierzu wird die der Sitzungsvorlage anliegende Darlehensvereinbarung geschlossen. 6. Aufgrund von § 16 Abs. 3 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden vom
08.01.1992 (EigBG - GBl. S. 22) in der gültigen Fassung hat der Gemeinderat der
Gemeinde Rheinhausen den Jahresabschluss für den Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Gemeinde Rheinhausen für das Wirtschaftsjahr 2016 festgestellt.
7. Der Gemeinderat stimmt dem anliegenden öffentlich-rechtlichen Vertrag für den naturschutzfachlichen Ausgleich für den Bebauungsplan „Bürgerzentrum, 1. Änderung und Erweiterung“ zu. 8. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Bürger im Rahmen der Offenlage entsprechend der Zusammenstellung des Planungsbüros FSP Stadtplanung vom 20.12.2017 berücksichtigt. Der Bebauungsplan „Bürgerzentrum, 1. Änderung und Erweiterung“ in der Fassung vom 20.12.2017 wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen. Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Bürgerzentrum, 1. Änderung und Erweiterung“ in der Fassung vom 20.12.2017 werden gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen. 9. Der Gemeinderat stimmt der dreiwöchigen Schließung der Kita St. Josef während den Sommerferien zu. 10. Der Gemeinderat nimmt den vorgestellten Sachstandsbericht zur Kenntnis und gibt die zweite Stufe des bereits mit dem Architekturbüro HESS-VOLK geschlossenen Generalplanervertrags mit den Leistungsphasen 5-8 frei.
11. Die Gemeinde Rheinhausen vergibt die Erschließungsarbeiten für das Rebbürgerfeld IIIa an den wirtschaftlich günstigsten Bieter, die Firma Amann GmbH aus Sasbach, zum Preis von 136.196,44 EUR brutto. 12. Die Gemeinde Rheinhausen schließt mit der projekt-invest GmbH in Lahr den der Sitzungsvorlage anliegenden Mietvertrag über eine Arztpraxis in dem zu errichtenden Therapiezentrum im Bürgerzentrum Rheinhausen. 13. Der Gemeinderat erteilt zu 4 Bauanträgen sein Einvernehmen.