Beschlüsse vom 27.06.2018
Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.06.2018 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Die Gemeinde Rheinhausen vergibt die einzelnen Gewerke für den Neubau der Grundschule Rheinhausen an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Bieter, dies sind – für die Gerüstbauarbeiten die Fa. Weber Gerüstbau GmbH zum Preis von 39.953,94 EUR,
– für die Rohbauarbeiten die Fa. Wacker Bau GmbH & Co. KG zum Preis von 986.778,94 EUR,
– für den Förderanlagen-Aufzug die Fa. Kone GmbH zum Preis von 43.618,26 EUR,
– für das Gewerk Sanitär die Fa. Welte GmbH zum Preis von 146.331,79 EUR,
– für die Heizung die Fa. Fleig GbR zum Preis von 198.993,73 EUR,
– für die Lüftung die Fa. Lachmann GmbH zum Preis von 282.102,47 EUR,
– für das Gewerk Elektro die Fa. Weichner GmbH zum Preis von 250.172,99 EUR.
a) Der Gemeinderat stimmt der vorgelegten Gebührenkalkulation der Wassergebühren 2018 zu.
b)Die Gemeinde Rheinhausen beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Wasserversorgung zu erheben und wählt als Maßstab Frischwassermenge in der Ausgestaltung der Mustersatzung des Gemeindetages Baden-Württemberg für die Verbrauchsgebühr aus.
c) Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in einem Zeitraum von einem Jahr berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Haushaltsplanansätze 2018 zugrunde.
d) Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In der Gebührenkalkulation wurde die Verzinsung in Höhe von 2,59% berücksichtigt.
e) Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt.
f) In der Kalkulation erfolgt kein Ausgleich von Vorjahresergebnissen.
g) Der Gemeinderat beschließt die anliegende Satzung zur siebten Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Gemeinde Rheinhausen in der Fassung vom 29. Juli 1985, zuletzt geändert am 18.12.2013.
3. a) Der Gemeinderat stimmt den vorgelegten Gebührenkalkulationen der Abwassergebühren 2018, 2019 und 2020 zu.
b) Die Gemeinde Rheinhausen beabsichtigt weiterhin Gebühren für die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung zu erheben.
c) Die Gemeinde Rheinhausen wählt als Bemessungsmaßstab für die Schmutzwasserbeseitigung den Frischwassermaßstab. Bemessungsmaßstab für die Niederschlags-wasserbeseitigung sind die bebauten und befestigten Grundstücksflächen, die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.
d) Bei der Gebührenbemessung wurden die Kosten und Erlöse in den Jahren 2018 bis 2020 berücksichtigt. Somit liegen der Gebührenbemessung die Wirtschaftsplanansätze 2018 und 2019 sowie eine Prognose für das Jahr 2020 zugrunde. Die Aufteilung der Kosten auf die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung erfolgt nach den in der Gebührenkalkulation erläuterten Grundsätzen.
e) Zu den ansatzfähigen Kosten in der Gebührenkalkulation gehören nach § 14 Abs. 3 Satz 1 Kommunalabgabengesetz auch die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen. In der Gebührenkalkulation wurde die Verzinsung (gerechnet aus einem Mischzinssatz für Fremdkapital und Eigenkapital) in Höhe von 2,59% berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Abschreibungen wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten zugrunde gelegt.
f) Für die Entwässerung der öffentlichen Verkehrsflächen wurde in der Gebührenkalkulation für die Abwasserbeseitigung ein Abzug bei den laufenden und kalkulatorischen Kosten sowie den Zuschüssen vorgenommen (Straßenentwässerungsanteil).
Der Straßenentwässerungsanteil beträgt:
laufende Kosten Kanalnetz, Sammler, RÜB 13,5 %
laufende Kosten Kläranlage 1,2 %
kalkulatorische Kosten Mischwasserbeseitigung 25 %
kalkulatorische Kosten Schmutzwasserbeseitigung 0 %
kalkulatorische Kosten Regenwasserbeseitigung 50,0 %
kalkulatorische Kosten Kläranlage 5,0 %
g) Den gebührenfähigen Gesamtkosten der öffentlichen Einrichtung, welche in die Gebührenkalkulation eingestellt wurden, wird zugestimmt.
h) Schmutzwasserbeseitigung: Im Jahr 2018 werden die Kostenunterdeckung 2013 i.H.v. 21.271,07 Euro sowie die Kostenunterdeckung des Jahres 2014 i.H.v. 15.304,74 Euro ausgeglichen.
Im Jahr 2019 wird ein Teil der Kostenüberdeckung des Jahres 2015 i.H.v. 9.000,00 Euro ausgeglichen. Die restlichen Kostenüberdeckung des Jahres 2015 in Höhe von 1.804,24 Euro wird im Jahr 2020 ausgeglichen.
i) Niederschlagswasserbeseitigung: Im Jahr 2018 werden die Kostenunterdeckung des Jahres 2013 i.H.v. 7.861,41 Euro sowie die Kostenüberdeckung des Jahres 2014 i.H.v. 7.079,81 Euro und die Kostenüberdeckung des Jahres 2015 i.H.v. 7.184,52 Euro ausgeglichen.
j) Der Gemeinderat beschließt die anliegende Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung - AbwS) der Gemeinde Rheinhausen.
4. Der Gemeinderat beschließt die Annahme von zwei Spendenangeboten.
5. Der Gemeinderat erteilt zu 4 Bauanträgen sein Einvernehmen.