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Bürgermeisteramt Rheinhausen
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Bürgerbüro Rheinhausen

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Fr 8-12 Uhr
   
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im Monat
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Beschlüsse vom 27.03.2019







Aus dem Gemeinderat Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.03.2019 folgende Beschlüsse gefasst: 1. Die Gemeinde Rheinhausen vergibt die ausgeschriebenen Gewerke zum Neubau der Grundschule an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Bieter, dies sind
– für Abdichtungsarbeiten die Fa. Zimmermann aus Kenzingen zum Preis von 8.450,79 EUR;
– für Estricharbeiten die Fa. Modern aus Merzig zum Preis von 63.777,90 EUR;
– für Metallbauarbeiten die Fa. Reck aus Riegel zum Preis von 31.189,09 EUR;
– für Malerarbeiten die Fa. Schmid aus Eschbach zum Preis von 62.761,55 EUR;
– für Brunnenanlagen die Fa. Krämer aus Dettenheim zum Preis von 39.055,80 EUR;
– für Sonnenschutzarbeiten/Markisen die Fa. Haas aus Köndringen zum Preis von 12.095,16 EUR;
– für die Errichtung der Freianlagen die Fa. Brucker aus Malterdingen zum Preis von 284.827,70 EUR.
Der Bürgermeister wird beauftragt, in Abstimmung mit der Schule eine Kletterwand bis zu 20.000 € brutto anzuschaffen.

 
2. Die Gemeinde Rheinhausen befürwortet die mit dem Straßenverkehrsamt Emmendingen abgestimmte Neuordnung der Verkehrsführung im Bürgerzentrum so wie in der Sitzung vorgestellt.

 
3. Die Gemeinde Rheinhausen legt als Verkaufspreis für Grundstücke im Baugebiet Spöttfeld 320 €/m² für die 58 freistehenden Einzelhäuser mit 2 Wohneinheiten fest.
Die Gemeinde Rheinhausen legt als Verkaufspreis für Grundstücke im Baugebiet Spöttfeld 300 €/m² für die 17 Einzelhäuser mit 3 Wohneinheiten und die 32 Doppelhaushälften fest. Die Vergabe der Bauplätze erfolgt nach dem beschriebenen Verfahren.

 
4. Der Gemeinderat folgt den Empfehlungen des Ingenieurbüros Zink für die technische Ausführung der Abwasserdruckleitung zur Herstellung des Anschlusses der Gemeindekläranlage Rheinhausen an die Verbandskläranlage des Abwasserzweckverbandes Breisgauer Bucht in Forchheim. Die Arbeiten für den Funktionsabschnitt I (Verlegung der Druckleitung) werden öffentlich ausgeschrieben.

 
5. Die Gemeinde Rheinhausen verlängert den befristeten Arbeitsvertrag für einen kommu­nalen Ordnungsdienst auf unbestimmte Zeit.

 
6. Der Gemeinderat erteilt zu zwei Bauanträgen sein Einvernehmen.