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Bürgerbüro Rheinhausen

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Beschlüsse vom 21.03.2018








Aus dem Gemeinderat


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.01.2018 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Den Haushaltssatzungen mit Doppelhaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 wird zugestimmt.
 
2. Dem Wirtschaftsplan für die Wirtschaftsjahre 2018 und 2019 wird zugestimmt.
 
3. Zur Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenzingen-Herbolzheim am 05.02.2018:
Die Verbandsversammlung wählt für die Zeit vom 05.02.2018 bis 31.12.2020 Herrn Bürgermeister Thomas Gedemer zum ersten stellvertretenden Verbandsvorsitzenden.
 
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenzingen-Herbolzheim wägt die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander ab und beschließt über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen entsprechend der Sitzungsanlage. Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Kenzingen-Herbolzheim beschließt den Flächennutzungsplan in der Fassung vom 27.09.2017.
 
 
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.03.2018 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Der Waldbesitzerzielsetzung wird entsprechend der Sitzungsanlage zu den Eigentümer­zielen im Gemeindewald Rheinhausen zugestimmt.

2. Die Gemeinde Rheinhausen tritt der Waldgenossenschaft Schwarzwald-Breisgau e.G. mit einem Genossenschaftsanteil von 1.000 EUR bei.

3. Der Gemeinderat beschließt für die Grundschule Rheinhausen die Ausschreibung der Baumaßnahmen mit den Leistungs­verzeichnissen 3.01-5.03.2 .

4. Der Gemeinderat beschließt die Planung und Ausschreibung der Baumaßnahmen zur Regenentwässerung im Zuge der Leistungen der Verkehrsanlagen (Parkplatz).
5. Der Gemeinderat beschließt die gutachterliche Begleitung des wasserrechtlichen Verfahrens durch das Geologiebüro Klipfel und Lehnhardt.

6. Der Gemeinderat wägt zum Bebauungsplan „Spöttfeld“ die öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegen­einander ab und beschließt über die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behörden­beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen und Anregungen entsprechend der Sitzungsanlage ergänzt durch die heutigen Erläuterungen. Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs, 2 BauGB.
 
7. Die in der Variantenuntersuchung des Ingenieurbüros Zink als vorzugswürdig festgestellte Leitungstrasse für den Anschluss der Abwasserbeseitigung an den AZV Breisgauer Bucht wird festgestellt. Pumpwerke und Schächte sollen vorrangig auf Gemeinde­eigentum gesetzt werden. Mit Rücksicht auf die Bewirtschaftungszeit landwirtschaftlicher Flächen soll der Ausführungszeitraum zwischen Mitte Oktober 2018 und Ende März 2019 sein.

8. Die Grundstückseigentümer P1-P8 erhalten für die Eintragung eines Leitungsrechts zugunsten der Gemeinde Rheinhausen eine Entschädigung von 5 EUR je laufender Meter.

9. Die Eigentümer W1-W35 erhalten das Angebot, dass die Gemeinde Rheinhausen die auf ihren Grundstücken liegende Gemeindestraße mit einer Breite von 4 m für 5 EUR/qm kauft. Im Übrigen erhalten die Eigentümer keine Entschädigung, da der Gemeinde Rheinhausen das Recht zusteht, in die öffentliche Gemeindestraße eine zusätzliche Abwasserdruckleitung zu verlegen.

10. Soweit wider Erwarten mit den Privateigentümern keine Einigung erzielt werden kann oder das Recht der Gemeinde Rheinhausen zur Verlegung einer Abwasserdruckleitung auf den Privatgrundstücken bestritten wird, wird der Bürgermeister angewiesen, die Verlegung der Abwasserdruckleitung durch Erlass von wasserrechtlichen Duldungsanordnungen durchzu­setzen.

11. Das Ingenieurbüro Zink wird mit den Ingenieurleistungen (Leistungsphasen 1-9) für die zur Herstellung des Anschlusses an den Abwasserzweckverband Breisgauer Bucht erforder­lichen Arbeiten beauftragt.
12. Der Gemeinderat beschließt die Anschaffung eines Mannschaftstransportwagens der Marke Ford in Höhe von 50.730,89 EUR brutto laut Angebot von der Firma Ernst & König.
 
13. Die Gemeinde Rheinhausen beauftragt das Ingenieurbüro itp Ingenieur GmbH in Freiburg auf Grundlage der HOAI mit der Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie der Ausschrei­bung und Bauleitung der Ortskernsanierung Oberhausen mit den Leistungsphasen 1-9. Ausgenommen sind die Sanierung und Erneuerung der Kanalisation und der Trinkwasser­versorgung, mit denen das Ingenieurbüro Zink Ingenieure in Lauf mit den Leistungsphasen 1-9 beauftragt wird. Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung.
Der Bürgermeister wird nach Genehmigung des ersten Planentwurfs durch den Gemeinderat zu einer Bürgerversammlung einladen.
 
14. Die Wasserversorgung der Gemeinde Rheinhausen wird ab dem 01.01.2019 als Eigen­betrieb geführt.
Die Gemeinde Rheinhausen erlässt die der Sitzungsvorlage anliegende Betriebssatzung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung.
Das Stammkapital wird auf 150.000 EUR festgesetzt.
Die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 wird nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2018 erstellt.
 
15. Die Gemeinde Rheinhausen beauftragt das Ingenieurbüro Zink in Lauf mit der Erstellung eines Strukturgutachtens zur Wasserversorgung Rheinhausen auf Grundlage der HOAI zum Preis von 34.500 EUR brutto.
16. Die Gemeinde Rheinhausen tritt der der Sitzungsanlage anliegenden Vereinbarung zur Handhabung der Zusammenarbeit im Naturschutzgebiet Taubergießen vom 01.03.2018 bei.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, evtl. Änderungen, die den Grundsätzen der Vereinbarung nicht widersprechen, mitzutragen und das abschließend vereinbarte Dokument zu unterzeichnen.
 
17. Der Gemeinderat beschließt die der Sitzungsvorlage anliegenden Satzung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen in Rheinhausen am Sonntag, dem 06.05.2018 aus Anlass des Handwerkermarktes der HHG Rhein­hausen e.V.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung ist das gesamte Gemeindegebiet von Rheinhausen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung nach Vorliegen der gewerberechtlichen Voraussetzungen öffentlich bekannt zu machen.
 
18. Die Gemeinde Rheinhausen stimmt dem Abschluss von Fischereipachtverträgen mit den in der Sitzung ausgelosten Bewerbern unter der Voraussetzung zu, dass sie einen gültigen Fischereischein vorlegen können und das Regierungspräsidium die Fischereipachtverträge genehmigt.
 
19. Der Gemeinderat erteilt zu 4 Bauanträgen sein Einvernehmen.
Der Gemeinderat erteilt zu 1 Bauantrag nicht sein Einvernehmen.