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Bürgermeisteramt Rheinhausen
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Bürgerbüro Rheinhausen

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Beschlüsse vom 16.05.2018








Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16.05.2018 folgende Beschlüsse gefasst:

1. Die Gemeinde Rheinhausen vergibt für die Grundschule Rheinhausen die Erd- und Verkehrswegearbeiten sowie die Blitz­schutz­arbeiten an den jeweils wirtschaftlich günstigsten Bieter, dies sind Fa. Brucker aus Malterdingen zu einem Preis von 603.758,16 EUR brutto und Fa. Lösch Blitzschutzbau GmbH & Co.KG aus Offenburg zu einem Preis von 8.449 EUR brutto.

2. Der Gemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 2. Änderung des Bebau­ungsplans „Bürgerzentrum“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Bürgerzentrum – 2. Änderung“ und beschließt die Durchführung der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Verfahrenskosten werden von den Grundstückseigentümern des Grundstücks Flst.Nr. 620/4 der Gemarkung Niederhausen getragen. Hierzu schließt die Gemeinde Rhein­hausen gem. § 11 Abs. 1 Sätze 1 u. 2 Nr. 3 BauGB einen städtebaulichen Vertrag mit den Grundstückseigentümern.  
 
3. Die Gemeinde Rheinhausen richtet einen kommunalen Ordnungsdienst ein. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Stadt Kenzingen, ggf. erweitert um die Stadt Herbolzheim, eine Vereinbarung über den Einsatz der dortigen Gemeindevollzugsbediens-teten in Rheinhausen im Umfang von 3 Stunden wöchentlich gegen Kostenersatz zu schließen.
 
4. Der Altglas- und Altkleidercontainer-Standort in der Kirchstraße wird um einen weiteren Altkleidercontainer verstärkt. Mit den Anwohnern wird ein Verfahren zum Melden voller Container vereinbart. Nach einem halben Jahr wird über den Standort erneut Bilanz gezogen. Zudem wird der Bürgermeister beauftragt, Alternativstandorte nochmals zu prüfen, insbesondere im Gewerbegebiet Elzmatten und in der Rheingasse.

5. Der Gemeinderat Rheinhausen beschließt die vorgelegte Resolution für den Erhalt des Krankenhauses Ettenheim.

6.Der Gemeinderat schlägt für den Zeitraum 2019-2023 als Schöffen im Erwachsenenstrafrecht die folgenden Personen vor: Ulrich Eckerle, Ralf Metzger, Hartmut Ott und Elvira Zeiser, alle Rheinhausen. Der Gemeinderat schlägt für den Zeitraum 2019-2023 als Jugendschöffen die folgenden Personen vor: Ralf Metzger und Elvira Zeiser, beide Rheinhausen.

7. Der Gemeinderat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt dem Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg und der Vereinigung mit den Zweckverbänden KDRS und KIRU zum Gesamtzweckverband 4IT zu. Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, in der Verbandsversammlung des Zweck­­verbandes KIVBF die Organe des Zweckverbands zum Vollzug aller hierzu notwendigen Handlungen zu bevollmächtigen. Zu den notwendigen Handlungen gehören (insbesondere):

a) die Zustimmung zum Beitritt des Zweckverbands KIVBF zur Datenzentrale Baden-Württemberg durch Vereinbarung der Änderung der Satzung der Datenzentrale Baden-Württemberg;
b) die Zustimmung zum vorgesehenen Vermögensausgleich;
c) die Zustimmung zur Verschmelzung der Betriebsgesellschaften IIRU, KRBF und RZRS zu einer hundertprozentigen Tochter der aus der Datenzentrale Baden-Württemberg mit Beitritt der Zweckverbände hervorgehenden ITEOS (AöR);
d) die Zustimmung zum Fusionsvertrag der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF und ihrer Tochtergesellschaften sowie der Datenzentrale Baden-Württemberg;
e) die Zustimmung zur Vereinigung der drei Zweckverbände KDRS, KIRU und KIVBF zum Gesamtzweckverband 4IT.
 
8. Der Gemeinderat erteilt zu 4 Bauanträgen sein Einvernehmen.