Friedhof
Auf den Friedhöfen Ober- und Niederhausen gibt es Gräber für Erdbestattungen sowie Urnengräber.
Für die Überlassung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte fallen Gebühren an. Die Gebühr für die jeweilige Grabart entnehmen Sie bitte der Friedhof-Satzung, die auf unserer Homepage unter Ortsrecht/Bekanntmachungen eingestellt ist.
Das Nutzungsrecht dauert bei den Doppel- und Einzelgräbern 25 Jahre und bei allen Urnengräbern 15 Jahre. Bei Ablauf des Nutzungsrechtes ist eine Verlängerung möglich. Die weiteren Kosten, die bei einer Beerdigung anfallen, entnehmen Sie bitte ebenfalls der Friedhof-Satzung.