Beschlüsse vom 08.05.2019
Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 08.05.2019 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Bau eines Wohnhauses für 24 Menschen mit Behinderung im Bürgerzentrum:
Die Gemeinde Rheinhausen verkauft das Grundstück Flst.Nr. 611/1 der Gemarkung Niederhausen mit einer Größe von 2178 qm an den Caritasverband Freiburg-Stadt e.V. zum Preis von 175 EUR/qm, mithin zu einem Gesamtpreis von 381.150 EUR erschlossen.
2. Bebauungsplan „Bürgerzentrum, 3. Änderung“:
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander werden die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Bürger im Rahmen der Offenlage entsprechend der Zusammenstellung des Planungsbüros FSP Stadtplanung vom 30.04.2019 berücksichtigt.
b) Der Bebauungsplan „Bürgerzentrum, 3. Änderung“ in der Fassung vom 08.05.2019 wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen.
3. Bau einer Rösterei und Metzgerei auf dem Grundstück Flst.Nr. 620/4 Gemarkung Niederhausen (Tannenberger Weg 1a); Aufstockung des Stammkapitals der Café de la Vida gGmbH; Einrichtung und Betrieb einer Rösterei durch die Café de la Vida gGmbH
a) Die Gemeinde Rheinhausen erteilt zu dem Bauantrag das kommunale Einvernehmen. Das Überragen des Daches auf einer Länge von 12,90 m mit einer Tiefe von 0,40 m auf das gemeindeeigene Grundstück Flst.Nr. 620 Gemarkung Niederhausen ist mit dem Grundstückswert von 67,50 EUR zu entschädigen, mithin mit 348,30 EUR.
b) Der Vertreter der Gemeinde Rheinhausen in der Gesellschafterversammlung der Café de la Vida gGmbH wird angewiesen, das Stimmrecht der Gemeinde wie folgt auszuüben:
Der Erhöhung des Stammkapitals der Café de la Vida gGmbH von 150.000 EUR auf 170.000 EUR wird zugestimmt. Der Übernahme eines Geschäftsanteils von 20.000 EUR durch den Caritasverband Freiburg-Stadt e.V. wird zugestimmt.
c) Der Vertreter der Gemeinde Rheinhausen in der Gesellschafterversammlung der Café de la Vida gGmbH wird angewiesen, das Stimmrecht der Gemeinde wie folgt auszuüben:
Die Café de la Vida gGmbH richtet in dem noch zu errichtenden Gebäude Tannenberger Weg 1a eine Rösterei als weiteren Betriebsteil mit voraussichtlichen Investitionskosten von 50.000 EUR netto ein und mietet die Teilflächen mit 53,65 qm für zunächst zwei Jahre an.
4. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Fassung des angenommenen Änderungsantrags zum 01.07.2019.
5. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr Rheinhausen (Feuerwehr-Entschädigungssatzung – FwES).
6. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die vierte Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte im Generationenhaus St. Josef (4. Änderung der Gebührensatzung Kita St. Josef).
7. Der Gemeinderat beschließt die Annahme der in der Liste verzeichneten Spendenangebote lfd. Nr. 3 und 4.
8. Der Gemeinderat erteilt zu zwei Bauanträgen sein Einvernehmen.