Kontakt

Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
Tel. 07643 / 9107 - 0
Fax 07643 / 9107 - 99
gemeinde@rheinhausen.de

Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr

Beschlüsse vom 26.07.2017


Aus dem Gemeinderat
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.07.2017 folgende Beschlüsse gefasst::
 
TOP 3: Bebauungsplan „Rebbürgerfeld III“/ „Rebbürgerfeld IIIa“: Namensänderung des Bebauungsplans; Satzungsbeschluss

1. Namensänderung
Der Gemeinderat hat beschlossen, den diesem Verfahren zugrundeliegenden Bebauungsplan, bislang als „Rebbürgerfeld III“ bezeichnet, dessen Aufstellungsbeschluss am 26.04.2017 in öffentlicher Sitzung gefasst wurde, in „Rebbürgerfeld IIIa“ umzubenennen.

1.1 Der Gemeinderat genehmigte die auf dem Grundstück FIst.Nr. 1351 der Gemarkung Oberhausen durchgeführten Aufwertungsmaßnahmen im Gemeindewald als naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen.

2. Satzungsbeschluss
a) Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wurden die Anregungen der Träger öffentlicher Belange und Bürger im Rahmen der Offenlage entsprechend der Zusammenstellung des Planungsbüros FSP Stadtplanung vom 26.07.2017 berücksichtigt.
b) Der Bebauungsplan „Rebbürgerfeld IIIa“ in der Fassung vom 26.07.2017 wurde gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) als Satzung beschlossen.
c) Die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Rebbürgerfeld IIIa“ in der Fassung vom 26.07.2017 wurden gemäß § 74 Landesbauordnung (LBO) i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen. 

TOP 3a: Baugebiet „Rebbürgerfeld IIIa“: Beauftragung der Erschließungsplanung 

Die Gemeinde Rheinhausen beauftragt auf Grundlage der vorgestellten Ingenieur­verträge Zink Ingenieure GmbH in Lauf mit der Erschließungsplanung für das Baugebiet "Rebbürgerfeld IIIa".
 
 
TOP 4: Bebauungsplan „Bürgerzentrum“: Erste Änderung und Erweiterung: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB; Billigung der bisherigen planerischen Überlegungen und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB; Beauftragung der Fachplaner
 
1. Der Gemeinderat beschloss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Bürgerzentrum“, billigte die bisherigen planerischen Überlegungen und beschloss die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung mit Scoping gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

2. Mit der fachplanerischen Begleitung des Bebauungsplanverfahrens wird das Büro fsp.stadtplanung, Fahle Stadtplaner Partnerschaft mbB, Freiburg in Höhe von ca. 11.000 EUR brutto beauftragt. Mit der Erstellung eines Grünordnungsplans mit Umweltbericht wird das Ingenieurbüro Ralf Wermuth in Eschbach in Höhe von ca. 5.200 EUR beauftragt, mit der artenschutzfachlichen Beurteilung wird Herr Dr. Martin Boschert beauftragt.
TOP 4a: Bürgerzentrum: Erweiterung des Beschlusses vom 21.06.2017 zur Anlegung der Parkplätze; Beauftragung der Fachplaner

1. In Ergänzung des Beschlusses vom 21.06.2017 wurde beschlossen, dass im Zuge der Neuanlegung der Parkplätze im Bürgerzentrum die von der Gemeinde neu erworbene nord­öst­liche Grundstücksfläche, anschließend an das Betreute Wohnen und das noch zu bauende Therapiezentrum, zu erschließen ist. Im Übrigen bleibt der Beschluss vom 21.06.2017 aufrecht erhalten.

2. Mit der Fachplanung wird das Ingenieurbüro Zink-Ingenieure, Lauf, beauftragt.

TOP 5: Bebauungsplan „Spöttfeld“: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB; Billigung der bisherigen planerischen Überlegungen und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Bürger sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1und 4 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat beschloss gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans "Spöttfeld", billigte mit den in der Sitzung beschlossenen Änderungen die bisherigen planerischen Überlegungen und beschloss die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung mit Scoping gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB.

TOP 6: Abwasserbeseitigung: Rahmenvertrag mit Fachplaner 
Die Gemeinde Rheinhausen schließt mit dem Ingenieurbüro Zink Ingenieure GmbH in Lauf den anliegenden Rahmenvertrag.

TOP 7: Beschlussfassung über die Annahme von angetragenen Spenden
 Der Gemeinderat beschloss die Annahme von drei Spendenangeboten.

TOP 8: Vorlage und Beschlussfassung über Bauanträge
Der Gemeinderat erteilte zu drei Bauanträgen und einer Bauvoranfrage das kommunale Einvernehmen.
 

  • Beschlüsse