Abwassergebühr Gemeinde Rheinhausen
Informationen zur aktuell festgesetzten Abwassergebühr der Gemeinde Rheinhausen
Die Gemeinde Rheinhausen ist wie alle Gemeinden des Landes Baden-Württemberg dazu verpflichtet, die Abwassergebühr künftig nach Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt zu erheben. Auf Grundlage des Gemeinderatsbeschlusses vom 01.09.2010 wurden von der Gemeindeverwaltung entsprechende Umstellungsmaßnahmen durchgeführt. Die gesplittete Abwassergebühr wurde in Rheinhausen rückwirkend zum 01.04.2010 eingeführt.
Die festgesetzte Schmutzwassergebühr beträgt ab 01.01.2022 2,30 EUR pro m³ Schmutzwasser, die festgesetzte Niederschlagswassergebühr beträgt 0,29 EUR pro m² versiegelter Grundstücksfläche.
Änderung der versiegelten Grundstücksfläche
Sollten sich ab der Flächenerhebung im Mai 2011, Änderungen in Bezug auf die damals angegebene versiegelte Fläche ergeben (z.B. Baumaßnahmen, Änderungen Pflasterbelag, Einbau Zisterne) sollten diese der Gemeindeverwaltung angezeigt werden.
Die Vorlage zur Anzeige von Flächenänderungen (534,1 KiB) steht ihnen zum download zur Verfügung.