303 Soziales Entschädigungsrecht / Schwerbehindertenrecht
Beschreibung
Durch das Schwerbehindertenrecht sollen Benachteiligungen von Behinderten so weit wie möglich kompensiert werden. So genießen schwerbehinderte Menschen z.B. besonderen Schutz und Förderung im Arbeitsleben oder haben ein Anrecht auf steuerliche Nachteilsausgleiche. Das Vorliegen der Behinderung - bewertet mit einem Grad der Behinderung (GdB) - werden im FB 30.3 festgestellt. Als Nachweis der Behinderung gegenüber Behörden, Arbeitgebern usw. werden hierzu Schwerbehindertenausweise ausgestellt.
Kontakt
Persönlicher Kontakt
Fachbereichsleiterin Soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht
- Soziales Entschädigungsrecht (A-K)
- Blindenhilfe
- Soziales Entschädigungsrecht (L-Z)
- Blindenhilfe
Schwerbehindertenrecht
- A - Deh
Schwerbehindertenrecht
- Dei - Hop
Schwerbehindertenrecht
- Hoq -Lef
Schwerbehindertenrecht
- Leg - Mud
Schwerbehindertenrecht
- Mue - Sig
Schwerbehindertenrecht
- Sih - Z
- Schwerbehindertenrecht
- Ärztliche Gutachterin
- Ärztliche Gutachterin
- Beauftragte für Menschen mit Behinderungen
- Behindertenbeauftragter
Sonstiges
Behindertenbeauftragter des Landkreises Emmendingen
Der Behindertenbeauftragte berät und und unterstützt den Landkreis in allen Fragen, die die Belange und Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung betreffen. Die Tätigkeit wird ehrenamtlich ausgeübt und erfolgt unabhängig und weisungsungebunden.
Kontaktdaten des Behindertenbeauftragten
Leistungen
- Besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (Opferrente) beantragen
- Blindenhilfe beantragen
- Entschädigung für Opfer von Gewalttaten beantragen
- Leistungen im Rahmen der Sozialen Entschädigung beantragen
- Neufeststellung einer Behinderung beantragen
- Schwerbehindertenausweis beantragen
- Schwerbehindertenausweis verlängern





