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Bürgermeisteramt Rheinhausen
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79365 Rheinhausen
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gemeinde@rheinhausen.de

Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr
Leistungen

Besondere Zuwendung für Haftopfer nach § 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (Opferrente) beantragen

Wenn Sie in der ehemaligen DDR oder in der sowjetischen Besatzungszone zu Unrecht inhaftiert waren, können Sie eine monatliche besondere Zuwendung für Haftopfer erhalten.

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie sind berechtigt nach § 17 Absatz 1 Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG).
  • Sie haben eine Freiheitsentziehung von insgesamt mindestens 90 Tagen erlitten, die mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar war.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die besondere Zuwendung für Haftopfer schriftlich:

  • Sie benötigen eine Haftbescheinigung nach § 10 Absatz 4 Häftlingshilfegesetz (HHG) oder einen Rehabilitierungsbeschluss des Gerichts.
  • Liegt Ihnen eine dieser Unterlagen vor, füllen Sie das Antragsformular aus.
  • Sie reichen den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt ein.
  • Das Landratsamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid.

Fristen

Es sind keine Fristen zu beachten.

Beachten Sie: Die Leistungen werden frühestens ab dem Zeitpunkt der Antragstellung erbracht.

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelle Meldebescheinigung
  • Bescheinigung oder Bescheinigungen nach § 10 Absatz 4 Häftlingshilfegesetz (HHG)
  • Rehabilitierungsentscheidung oder Rehabilitierungsentscheidungen
  • Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) zur Vorlage bei einer Behörde
  • gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuerausweis

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

circa 3 bis 6 Monate

Hinweise

Es gibt keine Hinweise.

Vertiefende Informationen

Es liegen keine vertiefenden Informationen vor.

Rechtsgrundlage

§ 17a Strafrechtliches Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG)

Freigabevermerk

15.10.2026 LRA Emmendingen, FB 303