Leistungen
Kindertagesbetreuung - Kostenübernahme beantragen
Wird Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreut, kann das Jugendamt die Betreuungskosten ganz oder teilweise übernehmen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen im Landkreis Emmendingen.
- Ihr Kind wird in einer Kindertageseinrichtung oder von einer Kindertagespflegeperson betreut.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und Ihrem Kind nicht zuzumuten.
- Bei einer Betreuung in der Kindertagespflege: Die Kindertagespflegeperson besitzt eine gültige Pflegeerlaubnis des Jugendamtes.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Kostenübernahme schriftlich:
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und unterschreiben Sie ihn.
- Fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie den Antrag mit den Unterlagen an die zuständige Stelle oder geben Sie ihn dort ab.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre persönliche sowie finanzielle Situation.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis.
Fristen
Die Kosten werden nur auf Antrag übernommen, frühestens ab dem ersten Tag des Monats, in dem Ihr Antrag beim Landratsamt Emmendingen eingegangen ist. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist in der Regel nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Nachweise über das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen, zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Nachweise über Unterhalt, Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung oder Kapitalvermögen
- bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag: aktueller Bewilligungsbescheid. Weitere Einkommensnachweise entfallen in diesem Fall.
- Nachweise über absetzbare Aufwendungen, zum Beispiel Versicherungsbeiträge, Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Kredite
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft, zum Beispiel Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung, Nachweise über Zins- und Tilgungsleistungen
- Nachweis über die Betreuungskosten der Kindertageseinrichtung oder Angaben zur Kindertagespflegeperson
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall.
Hinweise
- Die Höhe der Kostenübernahme hängt von Ihrer persönlichen und finanziellen Situation ab, insbesondere von Ihrem Einkommen.
- Reichen Sie Ihre Nachweise als Kopie ein. Originale können nicht zurückgesandt werden. Kontoauszüge reichen als Nachweis nicht aus.
- Teilen Sie Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich und unaufgefordert mit. Dazu zählen zum Beispiel ein Wechsel der Kindertagespflegeperson, geänderte Betreuungszeiten sowie eine Unterbrechung oder Beendigung der Betreuung.
- Bei Fragen können Sie sich vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle beraten lassen.
Vertiefende Informationen
Es liegen keine vertiefenden Informationen vor.
Rechtsgrundlage
- §§ 22 bis 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 82 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- § 85 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Freigabevermerk
08.10.2026 LRA Emmendingen, FB 313





