Leistungen
Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern - Kostenübernahme beantragen
Wird Ihr Kind im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder betreut, kann das Jugendamt die Teilnahmebeiträge ganz oder teilweise übernehmen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie wohnen mit Ihrem Kind zusammen im Landkreis Emmendingen.
- Ihr Kind wird im Rahmen des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in einer rechtsanspruchserfüllenden Einrichtung betreut.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und Ihrem Kind nicht zuzumuten.
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Kostenübernahme schriftlich:
- Füllen Sie den Antrag vollständig aus und unterschreiben Sie ihn.
- Lassen Sie die Bescheinigung Schulkindbetreuung vom Träger der Einrichtung ausfüllen.
- Fügen Sie die Bescheinigung und die weiteren erforderlichen Unterlagen bei.
- Senden Sie den Antrag mit den Unterlagen an die zuständige Stelle oder geben Sie ihn dort ab.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag sowie Ihre persönliche und finanzielle Situation.
- Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über das Ergebnis.
Fristen
Die Kosten werden nur auf Antrag übernommen, frühestens ab dem ersten Tag des Monats, in dem Ihr Antrag beim Landratsamt Emmendingen eingegangen ist. Eine rückwirkende Kostenübernahme ist in der Regel nicht möglich.
Erforderliche Unterlagen
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Bescheinigung Schulkindbetreuung, ausgefüllt vom Träger der Einrichtung
- Nachweis über die Höhe des monatlichen Teilnahmebeitrags ohne Essensgeld
- Nachweise über das Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen, zum Beispiel Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, Nachweise über Unterhalt, Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld, Renten, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung oder Kapitalvermögen
- bei Bezug von Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag: aktueller Bewilligungsbescheid. Weitere Einkommensnachweise entfallen in diesem Fall.
- Nachweise über absetzbare Aufwendungen, zum Beispiel Versicherungsbeiträge, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, Kredite
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft, zum Beispiel Kaltmiete, Nebenkosten, Zins- und Tilgungsleistungen
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Einzelfall.
Hinweise
- Die Höhe der Kostenübernahme hängt von Ihrer persönlichen und finanziellen Situation ab, insbesondere von Ihrem Einkommen.
- Die Teilnahmebeiträge werden direkt an den Träger der Einrichtung gezahlt.
- Nur vollständige Anträge mit allen Nachweisen können bearbeitet werden. Stellen Sie Ihren Antrag deshalb rechtzeitig.
- Reichen Sie Ihre Nachweise als Kopie ein. Originale können nicht zurückgesandt werden. Kontoauszüge reichen als Nachweis nicht aus.
- Kosten für die Kernzeitbetreuung sowie für Betreuungsangebote, die nicht den Voraussetzungen der Jugendhilfe entsprechen, sind in der Regel nicht förderfähig.
- Teilen Sie Änderungen Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse unverzüglich und unaufgefordert mit. Dazu zählen zum Beispiel geänderte Betreuungszeiten sowie eine Unterbrechung oder Beendigung der Betreuung.
- Bei Fragen können Sie sich vorab telefonisch bei der zuständigen Stelle beraten lassen.
Vertiefende Informationen
Es liegen keine vertiefenden Informationen vor.
Rechtsgrundlage
- Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG)
- §§ 22 bis 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 90 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
- § 82 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
- § 85 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Freigabevermerk
08.10.2026 LRA Emmendingen, FB 313





