Kontakt

Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
Tel. 07643 / 9107 - 0
Fax 07643 / 9107 - 99
gemeinde@rheinhausen.de

Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr

Statistik- und Berichtspflichten

Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder erheben Statistiken in verschiedenen Wirtschaftsbereichen. Anordnung und Durchführung der Erhebungen beruhen ausnahmslos auf Rechtsgrundlagen der Europäischen Union (EU), des Bundes und der Länder.

Als Unternehmen sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Beitrag zu den statistischen Erhebungen zu leisten. Bei welcher Statistik Sie zur Mitwirkung verpflichtet sind, ergibt sich aus dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit.

Hinweis: Falls Sie zur Mitwirkung in einer Statistik verpflichtet werden, informiert Sie das Statistische Landesamt rechtzeitig und umfassend über die weitere Vorgehensweise.

Vertiefende Informationen

Statistische Daten zur Lohn- und Preisentwicklung, Aufträge, Produktion und Absatz der Wirtschaft sowie zu vielen anderen Themen finden Sie auf den Internetseiten des Statistischen Landesamtes.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Statistische Landesamt hat ihn am 18.11.2024 freigegeben.