Kontakt

Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
Tel. 07643 / 9107 - 0
Fax 07643 / 9107 - 99
gemeinde@rheinhausen.de

Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr

Aktuelles

Stellenausschreibung Vermögensamt Meldung vom 10. April 2025

Öffentliche Bekanntmachung Volksbegehren „XXL-Landtag verhindern!“ Meldung vom 10. April 2025

Rheinhausen hat gewählt Bundestagwahl 2025 Meldung vom 23. Februar 2025

Ratsinformationsmanagement-System Meldung vom 04. Februar 2025

Das Ratsinformationsmanagement-System Rheinhausen ist für alle Bürgerinnen und Bürger online zugänglich.
Hier finden Sie Informationen über Gemeinderat, Gremien, Fraktionen, Gemeinderatssitzungen und dazugehörige Sitzungsunterlagen.

https://rheinhausen.ratsinfomanagement.net/startseite

Wahlscheinantrag per Internet möglich bis Do, 20.02.2025, 12 Uhr Meldung vom 16. Januar 2025

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder
schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden
(§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum
Freitag, 21.Februar 2025, 15 Uhr
bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.

Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage an.

Beim Aufruf des Links Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen

erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen.
Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Amtsboten zugestellt.
Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an
buergerbuero@rheinhausen.de einen Wahlschein beantragen.
In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Wacker, Tel.: 07643 / 9107-20
E-Mail: wacker@rheinhausen.de

Wahlbekanntmachung zur Bundestagswahl 2025 Meldung vom 14. Januar 2025

Stellenausschreibung KiTa U3 und Ü3 Meldung vom 08. Januar 2025

Bekanntmachung eines wasserrechtlichen Vorhabens Meldung vom 20. Dezember 2024

Übermittlungssperren des Bundesmeldegesetzes Meldung vom 18. Dezember 2024

Brennholzverkauf im Gemeindewald Rheinhausen Meldung vom 03. Dezember 2024

Die diesjährige Brennholzversteigerung für Schlagraumholz im Gemeindewald Rheinhausen findet am
12.12.2024 um 18:30 Uhr im Bürgerhaus der Gemeinde statt.
Losverzeichnis und Karten liegen im Bürgerbüro aus.

Losverzeichnis_Brhverstgg 2024-25 (104,9 KiB)
Karte Rheinhausen Versteigerung  24-25 (310,5 KiB)
Karte Rheinhausen Fläche 1 und 2  24-25 (181 KiB)
Karte Rheinhausen Fläche 3   24-25 (180,5 KiB)
Karte Rheinhausen Fläche 4   24-25 (149 KiB)
Karte Rheinhausen Fläche 5   24-25 (204,5 KiB)
Karte Rheinhausen Fläche 6   24-25 (136,4 KiB)
Karte Rheinhausen Fläche 7   24-25 (127,5 KiB)
Karte Rheinhausen Fläche 8   24-25 (188,9 KiB)

Stellenausschreibung Kita St. Josef und St. Johannes Bosco Meldung vom 21. März 2024