Kontakt

Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
Tel. 07643 / 9107 - 0
Fax 07643 / 9107 - 99
gemeinde@rheinhausen.de

Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr

Aktuelles

Bekanntmachung eines wasserrechtlichen Vorhabens Meldung vom 20. Dezember 2024

Übermittlungssperren des Bundesmeldegesetzes Meldung vom 18. Dezember 2024

Brennholzverkauf im Gemeindewald Rheinhausen Meldung vom 03. Dezember 2024

Die diesjährige Brennholzversteigerung für Schlagraumholz im Gemeindewald Rheinhausen findet am
12.12.2024 um 18:30 Uhr im Bürgerhaus der Gemeinde statt.
Losverzeichnis und Karten liegen im Bürgerbüro aus.

Losverzeichnis_Brhverstgg 2024-25 (104,9 KiB)
Karte Rheinhausen Versteigerung  24-25 (310,5 KiB)
Karte Rheinhausen Fläche 1 und 2  24-25 (181 KiB)
Karte Rheinhausen Fläche 3   24-25 (180,5 KiB)
Karte Rheinhausen Fläche 4   24-25 (149 KiB)
Karte Rheinhausen Fläche 5   24-25 (204,5 KiB)
Karte Rheinhausen Fläche 6   24-25 (136,4 KiB)
Karte Rheinhausen Fläche 7   24-25 (127,5 KiB)
Karte Rheinhausen Fläche 8   24-25 (188,9 KiB)

Ratsinformationsmanagement-System jetzt online Meldung vom 16. Oktober 2024

Ab sofort ist das Ratsinformationsmanagement-System Rheinhausen für alle Bürgerinnen und Bürger online zugänglich.
Hier finden Sie Informationen über Gemeinderat, Gremien, Fraktionen, Gemeinderatssitzungen und dazugehörige Sitzungsunterlagen.

https://rheinhausen.ratsinfomanagement.net/startseite

Wasserablesung Oktober 2024 Meldung vom 09. Oktober 2024

Jahresabrechnung Wasser/Abwassergebühren
 
Ab dem 10.10.2024 werden die Ablesekarten an alle Haushalte/Betriebe per Post versendet.
Sie haben dann u.a. folgende Möglichkeiten, uns die Zählerstände ab 10.10.2024 mitzuteilen:
 
   Internet https://www.ablesen.de/rheinhausen/
   QR-Code
   Abgabe im Bürgerhaus
 
Wir bitten zu beachten, den auf 31.10.2024 terminierten Abgabetermin einzuhalten.
Zu spät oder nicht abgegebene Zählerstände sowie Korrekturen können nach diesem Stichtag
aus technischen Gründen nicht mehr eingegeben werden.
Die Zählerstände werden dann vom System geschätzt.
 
Steueramt
Gemeinde Rheinhausen

Volksbegehren "LANDTAG VERKLEINERN" Meldung vom 08. Oktober 2024

Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“

In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt.
Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.

Bei der freien Sammlung, die am Montag, 12. August 2024 begann, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums
von sechs Monaten, also bis Dienstag, 11. Februar 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder
deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter (1,598 MiB)zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.

Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen
Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert
drei Monate, startete am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024.

Die Eintragungslisten für die freie Sammlung liegen bis 11. Februar 2025 im Foyer des Bürgerhauses der
Gemeinde Rheinhausen, Hauptstraße 95, 79365 Rheinhausen für Eintragungswillige zur Eintragung aus und
können nach Eintragung im Bürgerbüro abgegeben werden. Der Zugang ist barrierefrei/rollstuhlgeeignet möglich

Die Eintragungslisten für die amtliche Sammlung der Gemeinde Rheinhausen liegen bis 10. Dezember 2024
aus Datenschutzgründen nur im Bürgerbüro des Bürgerhauses der
Gemeinde Rheinhausen, Hauptstraße 95, 79365 Rheinhausen für Eintragungswillige zur Eintragung aus.

Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Montag                                08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag                              08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch                              geschlossen
Donnerstag                          08:00 – 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
Freitag                                 08:00 – 12:00 Uhr
1.Samstag im Monat           10:00 – 12:00 Uhr

Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie
ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben.
Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten.
Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort
vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist.

Eintragungswillige, die den Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen.
Eintragungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land
Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung

mindestens 16 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) haben
  oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.

Stellenausschreibung Erzieher (m/w/d) Meldung vom 17. Juli 2024

Öffentliche Bekanntmachung über Gebührensatzung kommunale Kindertageseinrichtungen 20240626 Meldung vom 27. Juni 2024

Stellenausschreibung Kita St. Josef und St. Johannes Bosco Meldung vom 21. März 2024