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Neuverpachtung eines Fischteiches am Inneren Rhein


Die Gemeinde Rheinhausen verfügt entlang des Inneren Rheins über mehrere Fischgewässer welche derzeit verpachtet sind. Aufgrund einer frühzeitigen Aufhebung eines Pachtverhältnisses besteht ab sofort  die Möglichkeit einer Neuverpachtung.

Es handelt sich um folgendes Pachtgrundstück:

Pachtlos:
VI a; Grundstücksfläche: 22,67 ar; Wasserfläche: 7,76 ar

Der künftige Pächter hat mit der Gemeinde Rheinhausen einen Pachtvertrag zu schließen; die Fischereibehörde ist zur Prüfung und Freigabe des Vertrages verpflichtet. Unter anderem wird durch den  Pachtvertrag die fischereigesetzliche Verpflichtung zur Hege nach § 14 Fischereigesetz Baden-Württemberg auf den Pächter übertragen. Mit Pachtbeginn hat der Pächter einen gültigen Fischereischein vorzulegen. Unterverpachtungen sind gänzlich ausgeschlossen. Des  Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Vorgaben des Naturschutzes einzuhalten sind.

Die Pachtdauer beträgt gemäß § 18 FischG 12 Jahre. Auf dem Grundstück ist bereits eine hochwertige Gartenhütte vorhanden, welche vom derzeitigen Pächter zu einem Preis von ca. 5.000 EUR abgelöst  werden kann. Die Ablösung ist nicht verpflichtend, eventuelle Ablösevereinbarungen sind direkt mit dem derzeitigen Pächter zu treffen.

Schriftliche Gebote sind bis spätestens Freitag 20.07.2012 in schriftlicher Form bei derGemeindeverwaltung Rheinhausen, Rechnungsamt, Herr Weber abzugeben. Der Anschlag wird in Höhe von 500 EUR festgesetzt. Berechtigt zur Angebotsabgabe sind nur Einwohner der Gemeinde Rheinhausen, welche nicht bereits einen Fischteich in Pacht haben. Der Zuschlag fällt auf den Höchstbietenden.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Weber (Tel: 07643-9107-16) gerne zur Verfügung.