Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit
411 Gewerbe
Beschreibung
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland zur Ausübung eines Gewerbes Gewerbefreiheit, d.h. nach Erstattung der Gewerbeanzeige bei der Gemeinde kann der Gewerbebetrieb aufgenommen werden. Für bestimmte Gewerbezweige ist zusätzlich zur Gewerbeanzeige eine Erlaubnis erforderlich.
Aufgaben:
- Grundsatzfragen Gewerbe- und Gaststättenrecht
- Spielhallenerlaubnis
- Nichtraucherschutz
- Handwerksrecht
- Preisüberwachung
- Reisegewerbe
- Sonn- und Feiertagsrecht
- Bescheinigungen zur Umsatzsteuerbefreiung
- Festsetzung für Messen, Märkte und Ausstellungen
- Gaststättenrechtliche Gestattungen (über 4 Tage Veranstaltungsdauer)
- Gaststättenrechtliche Erlaubnisse
- Bekämpfung der Schwarzarbeit
Kontakt
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeit
Montag
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
und 14:00 Uhr
- 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr
- 12:00 Uhr
Persönlicher Kontakt
Herr Thomas Schaffhauser
Fachbereichsleiter Kreispolizei, Gewerbe, Bußgeldstelle
Gebäude Karl-Friedrich-Straße 96/1
Frau L. Seiter
Gebäude Karl-Friedrich-Straße 96/1
Frau K. Siebert
Gebäude Karl-Friedrich-Straße 96/1
Leistungen
- Bewachungsgewerbe - Erlaubnis beantragen
- Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe – Gestattung für mehr als vier Tage beantragen
- Gaststättengewerbe - Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Gaststättengewerbe - Weiterführung durch Erben anzeigen
- Messen, Ausstellungen und Märkte gewerblich veranstalten - Festsetzung beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen