311 Beistandschaften und Beurkundungen
Beistandschaft
Die Beistandschaft ist ein Angebot des Jugendamtes. Auf Ihren Wunsch unterstützen wir Sie dabei die Vaterschaft feststellen zu lassen und/oder Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Für welchen Bereich Sie Hilfe benötigen, bestimmen Sie.
Vaterschaftsfeststellung
Sofern die Vaterschaft nicht amtlich festgestellt ist (oder das Kind als Kind des Ehemannes der Mutter) gilt, kann das Jugendamt als Beistand den Vater zur freiwilligen Vaterschaftsanerkennung auffordern. Die Vaterschaftsanerkennung wird nur mit Zustimmung der Mutter wirksam. Erfolgt keine freiwillige Anerkennung, kann das Jugendamt als Beistand eine Vaterschaftsklage führen.
Unterhaltsgeltendmachung
Der Beistand kann darüber hinaus zur Geltendmachung von Unterhalt bestellt werden. Hier kann ebenfalls freiwillige Anerkennung der Unterhaltsansprüche durch Urkunde (z.B. bei der Urkundsperson des Jugendamtes) oder gerichtliche Geltendmachung erfolgen. Hierzu gehören auch Auskunftsansprüche um die Höhe des Unterhaltes klären zu können und Zwangsvollstreckungen gegen die/den Unterhaltspflichtige(n), wenn diese(r) nicht freiwillig zahlt.
Die Einkommensverhältnisse der/des Unterhaltspflichtige(n) können sich wesentlich ändern. Es gehört dann zu den Aufgaben des Beistands, die Interessen des Kindes zu vertreten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn das Einkommen der/des Unterhaltspflichtige(n) steigt und die Unterhaltszahlungen dementsprechend erhöht werden sollen.
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