Kontakt

Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
Tel. 07643 / 9107 - 0
Fax 07643 / 9107 - 99
gemeinde@rheinhausen.de

Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr
Behördenwegweiser
Externe Organisationseinheit

302 Eingliederungshilfe

Beschreibung

Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Personen, die nicht nur vorübergehend geistig, seelisch oder körperlich wesentlich behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht und dadurch in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben wesentlich eingeschränkt sind.

Die Eingliederungshilfe hat das Ziel

  • eine drohende Behinderung zu verhüten,
  • eine vorhandene Behinderung und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern und
  • die Menschen mit Behinderung möglichst weitgehend in die Gesellschaft einzugliedern

Die Leistungen der Eingliederungshilfe können sowohl Geld-als auch Sachleistungen oder persönliche Hilfen sein. Umfang oder Höhe der Leistungen richten sich nach den persönlichen (Art und Schwere der Behinderung) und wirtschaftlichen (teilweise einkommens- und vermögensabhängig) Verhältnissen der Menschen mit Behinderung.

Die Eingliederungshilfe ist nachrangig und wird nur gewährt, wenn keine Ansprüche gegenüber vorrangigen Rehabilitationsträgern (Krankenkasse, Bundesagentur für Arbeit, Rententräger, Unfallversicherung) bestehen.

Leistungen der Eingliederungshilfe:

  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Werkstatt für Menschen mit Behinderung)
  • Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (Förder- und Betreuungsgruppen,Tagesstätten)
  • Hilfen zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten (Wohnheimen für behinderte Menschen, ambulant betreutem Wohnen, betreutem Wohnen in Familien)
  • Zuschüsse zu behindertengerechten Umbau von Wohnungen und Kraftfahrzeugen
  • Hilfsmittelversorgung

Hausanschrift

Bahnhofstraße 2-4
79312 Emmendingen
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeit

Montag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag
08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Persönlicher Kontakt

Frau Simone Müller

Fachbereichsleiterin Eingliederungshilfe

Telefon (0 76 41) 4 51-30 40
Gebäude Bahnhofstraße 2-4
Frau B. Ambs
Telefon (0 76 41) 4 51-30 43
Fax (0 76 41) 4 51-19 99
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen 

  • A, Bl, C, R, X, Y
Frau N. Grafmüller
Telefon (0 76 41) 4 51-30 41
Fax (0 76 41) 4 51-19 99
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen 

  • Q, Sch
Frau R. Holtfoth
Telefon (0 76 41) 4 51-30 47
Fax (0 76 41) 4 51-19 99
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen 

  • I, M, St, T
Frau M. Kern
Telefon (0 76 41) 4 51-30 58
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen 

  • B außer Bi und Bl
Frau S. Moser
Telefon (0 76 41) 4 51-30 41
Fax (0 76 41) 4 51-19 99
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen 

  • L, P, U, V
Frau M. Müller
Telefon (0 76 41) 4 51-30 54
Fax (0 76 41) 4 51-19 99
Gebäude Hauptgebäude, Bahnhofstraße 2-4

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen 

  • H, N, W, Lebenslagenmodell
Frau S. Ritter
Telefon (0 76 41) 4 51-30 50
Fax (0 76 41) 4 51-19 99
Gebäude Bahnhofstraße 2-4

Eingliederungshilfe Erwachsene (ambulante Leistungen, besondere Wohnformen, Teilhabeleistungen) 

  • F, J, K, O, Sp
Frau T. Witt
Telefon (0 76 41) 4 51-30 45
Fax (0 76 41) 4 51-19 99
Gebäude Bahnhofstraße 2-4

Eingliederungshilfe Erwachsene 

  • ambulante Leistungen
  • besondere Wohnformen
  • Teilhabeleistungen