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Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
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Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr

Vertretung und Haftung der Eltern

Solange Kinder und Jugendliche ihre Rechte und Pflichten nicht allein wahrnehmen können, sind die Eltern ihre gesetzlichen Vertreter. Bei Vertragsabschlüssen von Kindern handeln daher die Eltern als Vertreter für ihre Kinder.

Eltern können im Falle eines durch ihre Kinder verursachten Schadens zur Rechenschaft gezogen werden und müssen unter Umständen Schadenersatz leisten. Dabei haften die Eltern dafür, dass sie ihre eigene Aufsichtspflicht über ihre Kinder verletzt haben.

Ausnahme: Wenn Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben oder der Schaden auch bei angemessener Aufsicht entstanden wäre, muss kein Schadenersatz geleistet werden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 27.07.2017 freigegeben.