Kontakt

Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
Tel. 07643 / 9107 - 0
Fax 07643 / 9107 - 99
gemeinde@rheinhausen.de

Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr

Gültigkeit von ausländischen Führerscheinen

Sie haben einen ausländischen Führerschein?

Hier erfahren Sie, ob dieser weiterhin in Deutschland gültig ist:

  • EU-Führerscheine: Ihr ausländischer Führerschein wird in Deutschland anerkannt.
    Außerdem können Sie unter erleichterten Bedingungen einen deutschen Führerschein erhalten.

Achtung: Wenn Sie Ihren Führerschein der Klasse C oder D einschließlich deren Anhänger- und/oder Unterklassen umtauschen und gleichzeitig verlängern lassen möchten, müssen Sie einen Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung vorlegen.

  • Führerscheine aus den übrigen Staaten: Sie müssen den ausländischen Führerschein umschreiben lassen.

Achtung: Ihr ausländischer Führerschein wird mit Ablauf von sechs Monaten ab dem Tag der Einreise ungültig. Dann dürfen Sie in Deutschland kein Fahrzeug mehr fahren.

Freigabevermerk

09.07.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg