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Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
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Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr

Gefahrgut

Als gefährliche Güter werden im Allgemeinen alle Stoffe und Gegenstände bezeichnet, die

  • während ihres Transports aufgrund ihrer Eigenschaften oder ihres Zustands eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen oder
  • Gesundheit und Leben von Menschen,
  • die Natur oder Sachen schädigen können.

Um während des Transports, aber auch beim Be- und Entladen größtmögliche Sicherheit zu gewähren, gelten für Gefahrguttransporte besondere Regelungen.

Beispielsweise müssen Unternehmen, die gefährliche Stoffe oder Gegenstände verpacken, be- und entladen, transportieren oder daran beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie in der Leistungssbeschreibung.

Rechtsgrundlage

Liste der allgemein geltenden Gesetze und Verordnungen zu Gefahrguttransporten auf den Seiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Freigabevermerk

Verkehrsministerium Baden-Württemberg 05.01.2024