Geburt
Von wesentlicher Bedeutung ist die Wahl des geeigneten Geburtsortes. Neben Geburt in der Klinik besteht auch die Möglichkeit, sich für eine Geburt außerhalb der Klinik zu entscheiden.
Hinweis: Sie haben grundsätzlich Anspruch auf die freie Wahl des Geburtsortes sowie eine ambulante oder stationäre Geburt. Als mögliche Geburtsorte nennt das Gesetz unter anderem das Krankenhaus, eine von einer Hebamme geleitete Einrichtung sowie die Hausgeburt. Die Versorgung an anderen Orten in Notfällen ist davon unberührt.
Für Geburtsorte außerhalb des Krankenhauses sollten Sie frühzeitig in der Schwangerschaft Kontakt mit den für Sie in Frage kommenden Einrichtungen oder Hebammen aufnehmen.
Nach der Geburt haben Sie Anspruch auf bis zu zwölf Wochen Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme. Auch hier sollten Sie sich bereits frühzeitig in der Schwangerschaft auf die Suche nach einer Hebamme machen.
Klinikgeburt
Die meisten Geburten in Baden-Württemberg finden in einer Klinik statt. Sollten während der Schwangerschaft Risiken aufgetreten sein, ist die Klinik der empfohlene Geburtsort. In einer Klinik stehen rund um die Uhr Hebammen und ärztliches Personal zur Verfügung.
Immer mehr Kliniken bieten einen sogenannten Hebammenkreißsaal an. Dieser ist in die Räumlichkeiten des klinischen, interdisziplinären Kreißsaals eingebettet und stellt ein zusätzliches Betreuungsangebot dar. Vorgesehen ist dieses Konzept für gesunde Personen mit unauffälligem Schwangerschaftsverlauf. Die Betreuung erfolgt dort in kontinuierlicher 1:1-Begleitung durch eine Hebamme. Da der Hebammenkreißsaal Teil des klinischen Versorgungsystems ist, kann bei Bedarf jederzeit ärztliche Unterstützung hinzugezogen werden. Eine Geburt im Hebammenkreißsaal setzt einige Vorbereitungen voraus. Üblicherweise sind dafür zwei Termine in einer Hebammensprechstunde vorgesehen, in denen Vorgespräche stattfinden und geprüft wird, ob eine Geburt im Hebammenkreißsaal für Sie infrage kommt. Daher empfiehlt es sich, sich frühzeitig über entsprechende Angebote zu informieren und Kontakt zu den entsprechenden Kliniken aufzunehmen.
Hinweis: Eine Übersicht über Kliniken mit Hebammenkreißsaal in Baden-Württemberg finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Nach der Geburt in der Klinik verbringen Sie mit Ihrem Baby in der Regel noch einige Tage auf der Wochenbettstation. Anschließend werden Sie zu Hause durch eine von Ihnen gewählte Hebamme, weiterbetreut.
Viele Kliniken bieten Informationsabende an. Dort haben Sie die Möglichkeit Fragen zu stellen, die Räumlichkeiten und Mitarbeitende kennenzulernen und sich anschließend für eine für Sie passende Klinik zu entscheiden.
Ambulante Geburt
Ambulante Geburt bedeutet, dass Sie nach einer komplikationslosen Geburt und bei Wohlbefinden von Mutter und Kind die Klinik bereits nach einigen Stunden verlassen können.
Zu Hause werden Sie und Ihr Kind von Ihrer Hebamme weiterbetreut. Bitte klären Sie im Vorfeld unbedingt mit Ihren betreuenden Hebammen, ob diese eine ambulante Wochenbettbetreuung übernimmt. Der Termin für die U2-Vorsorgeuntersuchung (zwischen dem 3. Und 10. Lebenstag des Kindes) muss im Fall einer ambulanten Entlassung von Ihnen selbst mit der kinderärztlichen Praxis vereinbart werden
Hinweis: Suchen Sie sich bereits während der Schwangerschaft eine Hebamme und eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt.
Außerklinische Geburt
Für gesunde Schwangere, die ein gesundes Kind erwarten, gibt es die Möglichkeit einer Geburt außerhalb des Krankenhauses, zum Beispiel in einem Geburtshaus oder zuhause. Dabei werden Sie von Hebammen, die Sie schon in der Schwangerschaft betreut haben, begleitet. Die Geburtsbetreuung ist eine 1:1 Betreuung, das heißt eine Schwangere wird bei der Geburt von einer Hebamme betreut. In der Endphase der Geburt kommt häufig noch eine weitere Hebamme hinzu. Sollte es notwendig sein, ist jederzeit eine Verlegung in eine Klinik möglich. Sollte Ihr Kind in einem Geburtshaus zur Welt kommen, können Sie einige Stunden nach der Geburt nach Hause gehen.
Hinweis: Hebammen, die Sie bei einer Geburt außerhalb der Klinik begleiten, haben häufig begrenzte Kapazitäten. Melden Sie sich daher frühzeitig bei einem Geburtshaus oder einer Hausgeburtshebamme.
Nach der Geburt
Der Termin für die U2-Vorsorgeuntersuchung findet zwischen dem dritten und zehnten Lebenstag Ihres Kindes statt.
Wenn Sie sich noch in der Klinik befinden, wird die Untersuchung dort durchgeführt. Nach einer ambulanten Geburt oder einer Hausgeburt sollten Sie zeitnah einen Termin in einer kinderärztlichen Praxis vereinbaren.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V):
- § 24c Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
- § 24d Ärztliche Betreuung und Hebammenhilfe
- § 24e Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln
- § 24f Entbindung
- § 24g Häusliche Pflege
- § 24h Haushaltshilfe
- § 24i Mutterschaftsgeld
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
15.04.2026 Sozialministerium Baden-Württemberg





