Veranstaltungsräume
Das Bürgerhaus der Gemeinde Rheinhausen bietet verschiedenste Möglichkeiten der Nutzung einzelner Räume oder auch mehrerer Räume zusammen. So dient das Foyer als Veranstaltungsort für Empfänge oder Vorträge. Die Galerie im Obergeschoss des Bürgerhauses kann als Präsentationsort für Kunstausstellungen genutzt werden. Das Herzstück für öffentliche und private Veranstaltungen stellt der Konzert- und Festsaal dar. Im Einzelnen können folgende Räume im Bürgerhaus genutzt werden.
!Das Bürgerhaus wird nicht mehr an Auswärtige vermietet!
- Foyer (147 qm)
- Galerie
- Raum Tannenberg (58 qm)
- Raum Wittisheim (48 qm)
- Raum Wisla (41 qm)
- Konzert- und Festsaal (320 qm)
- Bühne (123 qm)
Bei jeder Nutzung von Räumen sind die Sanitäranlagen enthalten. Bei der Anmietung des Konzert- und Festsaals ist die Nutzung des Foyers als Eingangsbereich bereits berücksichtigt und die Küche enthalten. Bei der Nutzung der Bühne für Einzelveranstaltungen ist die Küche ebenfalls enthalten.
Bei Abendveranstaltungen im Konzert- und Festsaal sind nach 22 Uhr sämtliche Türen und Fenster zum Wittisheimer Platz zum Schutz der Nachbarschaft verschlossen zu halten.Aufbauarbeiten, Belegung der Küche und Kühlschränke dürfen erst freitags ab 14: 00 Uhr stattfinden. Der Wittisheimer Platz darf nicht als Parkplatz genutzt werden.
Weitere Regelungen dazu können Sie der
Benutzungs-und Gebührensatzung (109,6 KiB)
Satzung zur 2. Änderung der Benutzungs- u. Gebührensatzung für das Bürgerhaus der Gemeinde Rheinhausen (62,5 KiB)
Satzung zur 3. Änderung der Benutzungs- u. Gebührensatzung für das Bürgerhaus der Gemeinde Rheinhausen (483,7 KiB)
entnehmen.
Private Veranstaltungen/Nutzungen Auswärtiger sind ausgeschlossen unter Vorbehalt bestimmter Veranstaltungen.
Bitte richten Sie Ihre Reservierungsanfrage per Antragsformular (118,2 KiB) frühzeitig an:
Bürgermeisteramt Rheinhausen, Bürgerbüro, Tel. 07643 / 91 07 - 20, buergerbuero@rheinhausen.de
oder Herr Fligge, Tel. 0151-55024998
Festplatz Oberhausen Vermietung
Gebühr und Kaution
Nutzung 1 Tag 15 EUR
Nutzung dauerhaft 2 bis 7 Tage 50 EUR
Nutzung dauerhaft 8 bis maximal 28 Tage 150 EUR
Strom
Verbrauch (Stand abzulesen bei Beginn und Ende) x 50 (Wandlerzähler) x aktueller Strompreis
Wasser
Verbrauch (Stand abzulesen bei Beginn und Ende)
Benutzungs- und Gebührensatzung Festplatz Oberhausen vom 26.9.2012 (19,8 KiB)






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