Kontakt

Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
Tel. 07643 / 9107 - 0
Fax 07643 / 9107 - 99
gemeinde@rheinhausen.de

Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr

Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde bzw. innerhalb von Rheinhausen ist folgendes zu beachten:

 

  • An- und Ummeldung 
    Ihre Anmeldung (bei Zuzug nach Rheinhausen), Ummeldung (beim Wohnungswechsel innerhalb Rheinhausen) erhalten Sie auf dem Einwohnermeldeamt. Mitzubringen sind hierfür die Ausweispapiere (Personalausweis und/oder Pass) der umziehenden Person.
  • Hinweis Hier ist aus rechtlichen Gründen Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
  • Seit dem 01.11.2015, zur Änderung des Bundesmeldegesetzes, ist zur An-/Um- und Abmeldung auch eine sogenannte Wohnungsgeberbestätigung notwendig. Diese ist vom Wohnungsgeber (i.d.R. Vermieter) auszufüllen und zu unterschreiben. Damit werden künftig Scheinanmeldungen wirksamer verhindert. Ohne diese Wohnungsgeberbestätigung ist eine Anmeldung nicht möglich.

Die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie auf unserer Internetseite:

Startseite - FAVORITEN - Formulare - Unter "W" wie Wohnungsgeberbestätigung als PDF zum ausdrucken.



  • Ausweispapiere Die neue Anschrift wird bei An- oder Ummeldung in Ihrem Personalausweis oder Pass abgeändert. Dies erledigt Ihnen ebenfalls das Einwohnermeldeamt der Gemeindeverwaltung. Sollten Ihre Ausweispapiere bereits abgelaufen sein, können Sie in diesem Zusammenhang einen neuen Ausweis beantragen.


  • Hinweis Hier ist aus rechtlichen Gründen Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.

 

 

Kindergärten
In beiden Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Kern, die zuständige Sachbearbeiterin Kindergarten

Bei Fragen zu einem Kindergartenplatz erhalten Sie Auskünfte direkt bei den jeweiligen Kindergärten.

Kindertagesstätte "St. Josef" Rheinhausen

Kindergarten "St. Johannes-Bosco" Niederhausen

Frau Nadine Häs

Frau Monique Härringer

Im Bürgerzentrum 1

Im Schmidtsgrün 2

Tel.: 07643 / 91 07 - 40

Tel.: 07643 / 51 08





  

 

 

 

  • Müll
    Werden Sie Hauseigentümer?
    So können Sie persönlich im Bürgerbüro einen Antrag auf die Lieferung eines neuen Müllbehälters stellen.

    Werden Sie Mieter?
    Dann klären Sie bitte mit Ihrem zukünftigen Vermieter (Hauseigentümer) ab:

    Ø      Ob in Ihrer neuen Mietwohnung bereits ein Müllbehälter vorhanden ist.
    Wenn der Müllbehälter für Sie passend ist, brauchen Sie weiter nichts zu veranlassen.
    Ist der vorhandene Behälter nicht in entsprechender Größe da, können Sie persönlich einen Antrag auf Wechsel des Müllbehälters stellen.

    Ø      Ist noch kein Müllbehälter vorhanden, wenden Sie sich ebenfalls an das Bürgerbüro, um einen Antrag auf einen neuen Müllbehälter zu stellen.

    Der Landkreis Emmendingen stellt ein entsprechendes Formular im Internet www.landkreis-emmendingen.de zur Verfügung, mit welchem Sie direkt eine An-, Ab- oder Ummeldung des Müllgefäßes vornehmen können.

    Hinweis
    Ist Ihr Vermieter Hauseigentümer, erhält dieser den Bescheid über die Abfallgebühr! Nach der Abfallsatzung des Landkreises Emmendingen sind grundsätzlich Haus- oder Wohnungseigentümer gebührenpflichtig. Diese rechnen dann die Abfallgebühren mit den Nebenkosten gegenüber dem Mieter ab.

 

  • Wasserversorgung / Abwasserbeseitigung
    Hinweis
    Schuldner der Wasser- bzw. Abwassergebühr ist nach den entsprechenden Vorschriften der Gemeinde regelmäßig der Grundstückseigentümer. In diesen Fällen müssen Sie als Eigentümer unbedingt auf folgendes achten:

    Es muss bei erstmaligem Anschluss des Gebäudes ein Antrag auf Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung gestellt werden.
    Bei Gebäuden, die bereits an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung angeschlossen sind, sollte der neue Eigentümer darauf achten, dass der bisherige Eigentümer den Wasser-/Abwasseranschluss abgemeldet hat und der Wasserzähler somit zum Übergabezeitpunkt abgelesen wurde. Hierzu gibt es ein Formular, welches in der Regel der bisherige Eigentümer ausfüllen sollte.

    Sollten Sie kein Eigentümer, sondern Mieter sein, reicht der Eigentümer die Gebühr per Nebenkostenabrechnung an Sie weiter; einen Vorgang bei der Gemeindeverwaltung löst jedoch ein Mieterwechsel nicht aus. Es ist lediglich zwischen Mieter und Vermieter eine hausinterne Zwischenzählerablesung zu veranlassen, damit dieser später die Nebenkosten korrekt abrechnen kann. Dieser ist auch verpflichtet, bei unterjährigem Mieterwechsel seine Unterzähler entsprechend abzulesen. Eine Abrechnung zwischen Gemeinde und Mietern erfolgt nicht durch die Gemeinde

  • Stromversorgung
    Sowohl als Hauseigentümer als auch als Mieter müssen Sie einen Stromlieferungsvertrag mit einem frei wählbaren Energieversorger abschließen. Oftmals ist dies auch per Online-Anmeldung möglich, zumindest jedoch erhalten Sie im Internet Tarifauskünfte.

  • Fahrzeug
    Bei einem Wohnungswechsel, egal ob innerhalb von Rheinhausen oder bei einem Zuzug nach Rheinhausen, müssen Sie Ihre Fahrzeugpapiere innerhalb einer Woche umschreiben lassen.

    Hinweis
    Hier ist aus rechtlichen Gründen Ihr persönliches Erscheinen erforderlich.
    Die Umschreibung erfolgt beim
    Landratsamt Emmendingen
    Schwarzwaldstr. 4
    79312 Emmendingen

    Sollten Sie aus einem anderen Landkreis nach Rheinhausen ziehen oder möchten Sie sich ein bestimmtes Kennzeichen bestellen, können Sie mit dem Online-Service der Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes Emmendingen prüfen, ob Ihr Wunschkennzeichen verfügbar ist und sich dieses Kennzeichen dann reservieren lassen.

  • Einzugsermächtigung / Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren
    Sind von Ihnen laufende Zahlungen an die Gemeinde Rheinhausen zu entrichten, z.B. wenn Sie als Hauseigentümer Wasser-, Abwasser- oder Abfallgebühren bezahlen müssen)? Nutzen Sie die Gelegenheit und nehmen Sie in diesen Fällen am Lastschrifteinzugsverfahren teil! Sie ersparen sich selbst unnötigen Bearbeitungsaufwand!

    Hinweis
    Die Ermächtigung können Sie jederzeit widerrufen. Bitte reichen Sie die Ermächtigung vollständig ausgefüllt und unterschrieben ein. Beachten Sie bitte, dass Abbuchungen von Sparkonten nicht möglich sind. Sollte sich Ihr Konto ändern, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung, damit Rückbuchungsgebühren vermieden werden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen der Gemeindekasse (Tel. 07643 / 91 416 - 17 oder -18).

  • Post
    Wenn Sie nach Rheinhausen ziehen, können Sie an Ihrem bisherigen Wohnort einen Nachsendeantrag für Briefe und Pakete stellen. Bei einem Umzug innerhalb des Ortes wenden Sie sich bitte an das zuständige Postamt.

  • Telefon
    Für den Anschluss eines Telefons wenden Sie sich bitte an die Geschäftstelle der Detschen Telekom in Freiburg (T-Punkt) oder rufen Sie die gebührenfreie Nummer 0800 / 33 01 000 an.

  • Bank
    Für das Eröffnen eines neuen Kontos bei einer Bank oder Sparkasse müssen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  • Allgemeine Mitteilungen
    Die wichtigsten Themen haben wir hier genannt. Ferner sollten Sie aber auch an folgende andere Punkte denken:

    Arbeitgeber
    Arzt
    Krankenkasse
    Schulen
    Versicherungen
    Rentenstelle