Satzung zur Änderung der Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für das Gebiet „Westliche Hauptstraße 90-150“
Gemeinde Rheinhausen
Landkreis Emmendingen
Satzung zur Änderung der Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperregemäß § 14 BauGB für das Gebiet „Westliche Hauptstraße 90-150“
in Rheinhausen vom 14. Dezember 2022
Vom 19. April 2023
Aufgrund von §§ 14, 16 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Januar
2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) geändert worden ist, in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für
Baden-Württemberg (GemO) in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die
zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42) geändert worden ist, hat
der Gemeinderat der Gemeinde Rheinhausen in öffentlicher Sitzung am 19. April 2023 eine
Satzung zur Änderung der Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre gem. § 14
BauGB für das Gebiet „Westliche Hauptstraße 90-150“ in Rheinhausen vom 14. Dezember 2022
beschlossen.
§ 1
§ 2 der Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für das Gebiet„Westliche Hauptstraße 90-150“ in Rheinhausen vom 14. Dezember 2022 wird wie folgt geändert:
„§ 2 Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre ergibt sich aus dem als Anlagebeigefügtem Lageplan vom 4. April 2023.“
§ 2
Die übrigen Vorschriften der Veränderungssperre vom 14. Dezember 2022, öffentlich bekanntgemacht am 16. Dezember 2022, gelten unverändert fort.
§ 3
Diese Änderungssatzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses inKraft.
Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach§ 4 Absatz 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb einesJahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Rheinhausen geltendgemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Diesgilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder dieBekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Rheinhausen, den 19. April 2023
Gez.
Dr. Jürgen Louis
Bürgermeister
Bekanntmachungshinweis:
Die Satzung zur Änderung der „Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre gemäß
§ 14 BauGB für das Gebiet ‚Westliche Hauptstraße 90-150‘ in Rheinhausen vom 14. Dezember
2022“ wurde in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates Rheinhausen am 19. April 2023
beschlossen, anschließend am 19. April 2023 von Bürgermeister Dr. Jürgen Louis ausgefertigt und
durch Bereitstellung im Internet am 20. April 2023 unter der Adresse der Gemeinde
www.rheinhausen.de unter der Rubrik Ortsrecht/Bekanntmachungen gemäß § 1 Absatz 1 Satz 1
der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Rheinhausen vom 22. Juli 2020 öffentlich
bekanntgemacht sowie im Amtsblatt der Gemeinde Rheinhausen vom 21. April 2023 abgedruckt.
Die Satzung wurde mit Schreiben vom 20. April 2023 dem Kommunalamt Emmendingen
angezeigt.
Anlage (602 KiB)
zur Satzung zur Änderung der Satzung über die Anordnung einer Veränderungssperre
gemäß § 14 BauGB für das Gebiet „Westliche Hauptstraße 90-150“
in Rheinhausen vom 14. Dezember 2022
vom 19. April 2023
Lageplan zum räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre
vom 4. April 2023