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Einwendungen gegen das Vorhaben Rückhalteraum Wyhl/Weisweil

Informationsabend über private Einwendungen zum integrierten Rheinprogramm   Es geht um unsere Zukunft und Ihr Eigentum 
 
Die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zum Bau und Betrieb des Hochwasserrückhalteraumes Wyhl/Weisweil liegen noch bis zum 25. Januar 2020 in den Rathäusern aus. Einwendungen hierzu können nur noch bis zum 7. Februar 2020 vorgebracht werden.  

Vor diesem Hintergrund haben die vier betroffenen Gemeinden und die BI Polder Wyhl/Weisweil – so nitt e.V. entsprechende Textblöcke vorbereiten lassen, um Sie als private Einwender zu unterstützen. Zur Erläuterung und Information hierzu laden die vier Gemeinden und die BI Sie herzlich ein auf   

 Dienstag, 14. Januar 2020 um 19:00 Uhr in die Rheinwaldhalle Weisweil.  
Herr Rechtsanwalt Hanspeter Schmidt wird bei dieser Veranstaltung anwesend sein und die Einwendungen aus juristischer Sicht darlegen sowie für Ihre Fragen zur Verfügung stehen. Es wird darauf ankommen, die Einwendungen möglichst mit Ihren konkreten persönlichen Betroffenheiten zu formulieren. Als Service der Gemeinden und der BI finden Sie eine Grundlage für die Gestaltung von Einwendungen in den heutigen Amtsblättern der vier Gemeinden sowie weitere Einzeleinwendungen auf den Internetseiten der Gemeinden und der BI. Zur Wahrung Ihrer Rechte sollten Sie zumindest den in diesem Amtsblatt eingelegten Vordruck ausfüllen, mit Ihren persönlichen Betroffenheiten ergänzen und die Einwendung spätestens bis zum 7. Februar 2020 in einem der vier Rathäuser oder direkt beim Landratsamt Emmendingen abgeben.  

Wir freuen uns, Sie zu der Informationsveranstaltung am kommenden Dienstag begrüßen zu dürfen und hoffen auf einen regen Zuspruch und Austausch. 

Gemeinden Sasbach, Wyhl, Weisweil und Rheinhausen gemeinsam mit der BI Polder Wyhl/Weisweil – so nitt e.V.

Formular Einwendungen gegen das Vorhaben Rückhalteraum Wyhl/Weisweil (107,8 KiB)