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Für eine rechtssichere Umsetzung des Ergebnisses der Erprobung der Schlutenlösung

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, in der vergangenen Woche erhielten die Gemeinden Sasbach, Wyhl, Weisweil und Rheinhausen sowie die Bürgerinitiative Pol-der Wyhl/Weisweil – so nitt ein Schreiben von Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer, in welchem die Regierungspräsidentin erst-mals schriftlich erklärt, dass die von ihr den Gemeinden angebotene öff entlich-recht-liche Vereinbarung auch Regelungen ent-halten kann, wie im Falle einer positiven Erprobung der Schlutenlösung mit diesem Ergebnis umzugehen ist. Zuvor war die Veröff entlichung einer ge-meinsamen Pressemitteilung zu einem Ge-spräch von Vertretern des Regierungspräsi-diums, des Landratsamtes, der Gemeinden und der Bürgerinitiative am 24. Oktober 2019 noch an diesem Punkt gescheitert. Der Entwurf der vom Regierungspräsidium verfassten Pressemitteilung hatte zunächst nur vorgesehen, dass das Regierungspräsidi-um zusichert, gemeinsam mit den Gemein-den und der BI an einer öff entlich-rechtli-chen Vereinbarung zu arbeiten, in der die Interessen der Gemeinden Berücksichtigung fi nden sollen. Die Gemeinden würden sich einen rechtssicher und verbindlich festgeleg-ten Schlutentest über fünf Jahre mit einem ergebnisoff enen Monitoring wünschen, so der Entwurf des Regierungspräsidiums. Ge-meinden und BI baten daraufhin das Regie-rungspräsidium um folgende Ergänzung: „Bei einem positiven Ergebnis muss dann die Schlutenlösung durch die spätere Änderung des Planfeststellungsbeschlusses an die Stelle der ökologischen Flutungen treten. Die Be-teiligten sind zuversichtlich, dafür eine gute, rechtlich sichere Lösung zu fi nden.“ Das Re-gierungspräsidium Freiburg hat die Aufnah-me dieser beiden Sätze abgelehnt. Nun also die Kehrtwende des Regierungspräsidiums, nachdem über 1.000 Menschen ihre Ableh-nung der ökologischen Flutungen am Akti-onstag in Weisweil zum Ausdruck gebracht haben. In zwei Beiträgen in der Zeitung „Der Sonn-tag“ vom 17. November 2019 stellt der Chef-redakteur des Organs, Klaus Riexinger, den Verlauf der bisherigen Gespräche vollkom-men auf den Kopf und greift die Bürgermeis-ter und die Bürgerinitiative scharf an. Schlechter Journalismus ist eine Gefahr für die Demokratie. Die Beiträge des Chefre-dakteurs des Sonntag vom vergangenen Wochenende zum Polder Wyhl/Weisweil, in denen er das redliche Interesse der am Pol-derraum lebenden Menschen an einer gu-ten Zukunft und die jahrzehntelange Arbeit der Bürgerinitiative und der Gemeinden in den Dreck zieht, sind ein Beispiel der übels-ten Art für einen schlecht recherchierten, einseitigen und unseriösen Kampagnen-journalismus. Was sind die Tatsachen? Wir haben uns ent-schlossen, die Protokolle und den Schriftver-kehr zu veröff entlichen, damit Sie sich selbst ein Bild von der Wahrheit machen können. In der Zeitung „Der Sonntag“ ist diese jeden-falls nicht zu fi nden. Die Bürgermeister der vier betroff enen Gemeinden und der Vorsit-zende der Bürgerinitiative haben die Berich-te von Klaus Riexinger wegen Verletzung der ethischen Standards im Journalismus zur Anzeige beim Presserat gebracht. Lassen Sie uns auch weiterhin gemeinsam kämpfen für die Interessen der hier lebenden Menschen an einer Hochwasserrückhaltung, die auf ständige ökologische Flutungen ver-zichtet. Gerne nehmen wir das inhaltlich neue Angebot von Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer aus der letzten Woche an, nicht nur über die Zielparameter der gut fünfj ährigen Erprobungsphase der Schluten-lösung zu sprechen, sondern vor allem auch darüber, wie die Schlutenlösung im Fall ihrer positiven Erprobung dauerhaft an die Stelle der ökologischen Flutungen treten kann. Mit den besten Wünschen Jürgen Scheiding, Bürgermeister Gemeinde Sasbach a.K. Ferdinand Burger, Bürgermeister Gemeinde Wyhl a.K. Michael Baumann,Bürgermeister Gemeinde Weisweil Dr. Jürgen Louis, Bürgermeister Gemeinde Rheinhausen Dieter Ehret, VorsitzenderBürgerinitiative Polder Wyhl/Weisweil – so nitt e.V.

Pressemitteilung der Gemeinden Sasbach, Wyhl, Weisweil und Rhein-hausen sowie der Bürgerinitiative Polder Wyhl/Weisweil – so nitt vom 15.11.2019 Polder Wyhl/Weisweil Gemeinden und Bürgerinitiative sind sich mit dem Regierungspräsidium einig, dass bei Gleichwertigkeit die Schlutenlösung dauerhaft an die Stelle der „Ökologi-schen Flutungen“ trittNach dem Aktionstag zum Hochwasserrück-halteraum Wyhl/Weisweil der Bürgerinitia-tive „Polder Wyhl/Weisweil – so nitt“ haben die betroffenen Gemeinden Sasbach, Wyhl, Weisweil und Rheinhausen sowie die Bürge-rinitiative einen Brief von Frau Regierungs-präsidentin Bärbel Schäfer erhalten, in dem sie ausführt: „Sollte das Monitoring ergeben, dass die vorzeitigen Durchströmungen der Schluten entgegen den bisherigen Feststellungen bereits eine ausreichende Minimierungswir-kung entfalten und die planfestgestellten Ökologischen Flutungen als Vermeidungs-maßnahmen somit nicht in vollem Umfang erforderlich sind, wäre es im eigenen Interes-se des Regierungspräsidiums, einen Verzicht auf den mit den Ökologischen Flutungen verbundenen, dann unnötigen Aufwand zu erwirken. Zudem wäre das Regierungs-präsidium auch nach geltender Rechtslage (Übermaßverbot) gehalten, eine Planände-rung zu beantragen und zu erwirken.“ Wir sind uns mit dem Regierungspräsidi-um einig: Zeigt sich die Schlutenlösung als gleichwertig, wird sie dauerhaft an die Stelle der „Ökologischen Flutungen“ treten. Entsprechend wird der Planfeststellungsbe-schluss zu fassen sein. Über den Weg dazu wollen wir mit dem Land Baden-Württem-berg eine rechtssichere Vereinbarung schlie-ßen. Wir freuen uns über die Einladung von Frau Regierungspräsidentin Schäfer, dies in den nächsten Wochen mit uns zu verhan-deln. Jürgen Scheiding, Bürgermeister Gemeinde Sasbach a.K. Ferdinand Burger, Bürgermeister Gemeinde Wyhl a.K. Michael Baumann, Bürgermeister Gemeinde Weisweil Dr. Jürgen Louis, Bürgermeister Gemeinde Rheinhausen Dieter Ehret, Vorsitzender Bürgerinitiative Polder Wyhl/Weisweil – so nitt e.V. __________ Zeitablauf (ohne Anspruch auf Vollständig-keit). Die angeführten Dokumente können im Internet auf der Homepage der Gemein-den Sasbach, Wyhl, Weisweil und Rheinhau-sen sowie der Bürgerinitiative „Polder Wyhl/Weisweil – so nitt“ abgerufen werden. Dienstag, 23. Juli 2019, 10. Sitzung der AG Wyhl/Weisweil in Weisweil: Nach mehreren Stunden Vorstellung der Umweltverträg-lichkeitsstudie bietet der verantwortliche Referatsleiter des Regierungspräsidiums Freiburg, Harald Klumpp, den Gemeinden und der Bürgerinitiative am Ende der Sit-zung eine „gut fünfjährige Erprobungspha-se“ der Schlutenlösung an, die während der Bauphase des Polders vor dessen Inbetrieb-nahme durchgeführt werden könne. Dies ist das erste Mal, dass sich das Regierungsprä-sidium konkret auf eine Jahreszahl für den Erprobungszeitraum festlegt. Mittwoch, 24. Juli 2019, Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg zu der 10. AG-Sitzung: In der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums, die im Unterschied zu früheren AG-Sitzungen nicht mit den Ge-meinden und der BI abgestimmt wurde, fin-det sich kein Wort zu der von Referatsleiter Harald Klumpp angebotenen gut fünfjähri-gen Erprobungsphase der Schlutenlösung. Freitag, 26. Juli 2019: Gemeinden und BI reagieren mit einer eigenen Pressemittei-lung, in der sie von dem Angebot von Herrn Klumpp berichten: „Die gute Nachricht für die betroffenen Gemeinden und die hier le-benden Menschen kam erst am Ende der rund dreistündigen Sitzung, als der für das Integ-rierte Rheinprogramm im Regierungspräsi-dium Freiburg verantwortliche Referatsleiter Harald Klumpp das weitere Vorgehen in dem bereits eröffneten Planfeststellungsverfahren absteckte. Klumpp stellte in Aussicht, dass durch eine frühzeitige Durchströmung ausge-wählter Schluten die von den Gemeinden und der Bürgerinitiative geforderte Ökologische Schlutenlösung über einen Zeitraum von gut fünf Jahren erprobt werden kann. Im Rahmen eines begleitenden Monitorings könne so fest-gestellt werden, ob die geforderte Ökologische Schlutenlösung tatsächlich eine Alternative zu den Ökologischen Flutungen darstellen kann.“ (Dokument 1) Dienstag, 13. August 2019, 18:07 Uhr: Das Regierungspräsidium Freiburg übersendet per E-Mail das „Ergebnisprotokoll zur 10. Sit-zung der AG Wyhl/Weisweil vom 23.07.2019 in Weisweil“. Am Ende des Protokolls heißt es unter Punkt 4. Ausblick: „Herr Klumpp zeigte auf die Nachfrage von Herrn Prof. Louis eine mögliche Annäherung der unterschiedlichen Positionen konkret für den Rückhalteraum Wyhl/Weisweil auf: In Anlehnung an die lau-fenden Abstimmungen im benachbarten RHR Breisach/Burkheim könnte die Wirkung der von den Gemeinden und der Bürgerinitiative geforderte Schlutenlösung im Rahmen der vorhandenen und zum Ausbau beantragten Schluten über einen Zeitraum von gut fünf Jahren bis zum Probebetrieb getestet werden. Im Rahmen eines begleitenden Monitorings, welches grundsätzlich der Überprüfung der Zielerreichung der Ökologischen Flutungen dient, wird mit einer „Nullaufnahme“ vor Durchführung des Probebetriebs und damit auch vor Beginn der ersten Ökologischen Flutungen, der aktuelle Ausgangszustand dokumentiert. Würde der Zeitpunkt der Null-aufnahme vorgezogen könnte auch überprüft werden, ob die geforderte Schlutenlösung tat-sächlich eine Alternative zu den Ökologischen Flutungen darstellen kann. Die Anliegerge-meinden können eine mögliche ‚frühzeitige Durchströmung von Schluten vor Probebe-trieb’ und ein begleitendes Monitoring in das beim Landratsamt Emmendingen laufende Planfeststellungsverfahren einbringen.Sowohl die vorgestellten Ergebnisse der UVS wie auch die praktischen Erfahrungen aus den Poldern Altenheim zeigen die Notwendigkeit Ökologischer Flutungen auf. Sollten sich wider Erwarten aus dem Monitoring ergeben, dass eine „frühzeitige Durchströmung von Schluten vor Probebetrieb“ ausreichend ist, so müsste eine Anpassung des Vermeidungs- und Aus-gleichskonzepts erfolgen.Des Weiteren erfordere die frühzeitige Durch-strömung der Schluten einen frühzeitigen Bau von Schutzmaßnahmen, insbesondere in den Gemeinden Wyhl und Weisweil. Der Umfang dieser Baumaßnahmen ist deutlich größer als beim benachbarten RHR Breisach/ Burkheim, so dass ein Zusammenwirken mit den Gemein-den erforderlich sei, um frühzeitig Schritte der Ausführungsplanung bearbeiten zu können. Erkundungsmaßnahmen an den einzelnen Standorten der Schutzmaßnahmen wären bereits vor der Planfeststellung erforderlich, um eine hinreichend lange Monitoringzeit zu gewährleisten.“ (Dokument 2) Montag, 9. September 2019: Gemeinden und BI reagieren mit einer Pressemitteilung darauf, dass das Regierungspräsidium die Verantwortung für Erprobung der Schluten-lösung auf die Gemeinden abschieben will, indem das Regierungspräsidium betont, dass die „Anliegergemeinden (...) dies in das beim Landratsamt Emmendingen laufen-de Planfeststellungsverfahren einbringen (könnten).“ Die Bürgermeister der Gemeinden Sasbach, Wyhl, Weisweil und Rheinhausen und die Bürgerinitiative Polder Wyhl/Weisweil – so nitt e.V. erklären hierzu in der Pressemittei-lung: „So haben wir uns ein vertrauensvolles Miteinander zwischen den vom Polder be-troffenen Menschen, den Gemeinden und der Bürgerinitiative auf der einen Seite und dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Freiburg auf der anderen Seite nicht vorgestellt. So sieht kein faires Verfahren aus. Die angrenzend an den Polderraum lebenden Menschen sind solida-risch mit den Rheinunterliegern und tragen die Lasten eines effektiven Hochwasserschutzes durch Rückhaltung der Hochwasser in unseren Rheinwäldern mit. Zu einem fairen Verfahren gehört, dass der Vorhabensträger, also das Land Baden-Württemberg auch fair mit den Betroffenen umgeht. Wir stehen erst am An-fang des Planfeststellungsverfahrens. Aktuell wird durch das Landratsamt Emmendingen als zuständige Planfeststellungsbehörde die Vollständigkeit der vom Regierungspräsidium Freiburg eingereichten Unterlagen geprüft. In diesem Stand des Verfahrens bedürfte es also nur eines Federstrichs des Regierungs-präsidiums, um die eingereichten Unterlagen mit dem zugesagten Probebetrieb der Öko-logischen Schlutenlösung zu ergänzen. Dies ist die Aufgabe des Antragstellers, also des Regierungspräsidiums, nicht der Gemeinden.“ (Dokument 3)

Dienstag, 24. September 2019: Bei einem gemeinsamen Treffen beschließen die Ge-meinderäte von Sasbach, Wyhl, Weisweil und Rheinhausen sowie die „Bürgerinitiative Polder Wyhl/Weisweil – so nitt“ angesichts des Affronts des Regierungspräsidiums, die Schlutenlösung nicht in ihre Antragsunter-lagen nachträglich aufzunehmen, einstim-mig, die weiteren Gespräche mit dem Regie-rungspräsidium Freiburg in Sachen Polder Wyhl/Weisweil abzubrechen. Das Regierungspräsidium hatte erklärt, dass trotz des gefundenen Kompromisses das Regierungspräsidium seine Antragsunter-lagen für das Planfeststellungsverfahren nicht ändern werde. Es soll bei der geplan-ten ökologischen Flutung des Polderraums an knapp 60 Tagen im Jahr bleiben. Die vom RP selbst angebotene Erprobung der Schlu-tenlösung werde man nicht in den Antrag aufnehmen. Vielmehr könnten die Gemein-den und die BI die vorzeitige Erprobung der Schlutenlösung in das Planfeststellungsver-fahren einbringen. So entsteht jedoch keine Rechtssicherheit für die betroffenen Gemeinden und die hier lebenden Menschen. Das Landratsamt Em-mendingen hat als zuständige Planfeststel-lungsbehörde in mehreren Presseberichten die Auffassung der Gemeinden und der BI bestätigt, dass Antragsteller allein das Land ist, das durch das Regierungspräsidium ver-treten wird. Wenn das Regierungspräsidium die Schlutenlösung nicht in seinen Antrag aufnimmt, ist diese Kompromisslösung auch nicht Bestandteil des rechtlichen Verfahrens, so das Landratsamt Emmendingen. Im spä-teren Verfahren können die Gemeinden und BI die Feststellung der Schlutenlösung im Planfeststellungsbeschluss gegen den Willen des Regierungspräsidiums Freiburg nicht erzwingen. Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer wird einstimmig aufgefordert, sich mehr für die Menschen am Oberrhein einzusetzen und die Zusagen des Regierungspräsidiums auch ordnungsgemäß in die Antragsunter-lagen zum Planfeststellungsverfahren auf-zunehmen. Nur so entsteht verbindliches Recht, das für alle gilt. Alles andere ist bloße Augenwischerei, um die vom Polderraum betroffenen Menschen ruhig zu halten. (Pressemitteilung vom 26. September 2019, Dokument 4) Freitag, 27. September 2019: Auf einer Veranstaltung des Regierungspräsidiums im Taubergießen fragt Regierungspräsiden-tin Bärbel Schäfer Bürgermeister Dr. Jürgen Louis, warum das Verhältnis zwischen Regie-rungspräsidium und den Gemeinden und der BI aktuell so eskaliert. Bürgermeister Dr. Louis antwortet, dass Gemeinden und BI an einer rechtssicheren Umsetzung der Erpro-bung der Schlutenlösung gelegen ist. Dies beinhaltet nicht nur die Abstimmung der Zielparameter, sondern auch die Frage der späteren dauerhaften Umsetzung der Schlu-tenlösung. Die angebotene öffentlich-recht-liche Vereinbarung könne nicht einen entge-genstehenden Planfeststellungsbeschluss aushebeln, der nur ökologische Flutungen als Minderungsmaßnahmen vorsieht. Regie-rungspräsidentin Schäfer schlägt ein Treffen in kleinem Kreis vor, um nach Lösungen zu suchen. Montag, 30. September 2019: Bürgermeis-ter Dr. Louis bedankt sich in einer E-Mail an Regierungspräsidentin Schäfer für das konstruktive Gespräch zum Thema Polder Wyhl/Weisweil am Rande der Vorstellung des Besucherlenkungskonzeptes Taubergie-ßen am vergangenen Freitag. „Es freut mich, dass wir uns im Ergebnis einig sind, dass die Erprobung der von den Gemeinden Sasbach, Wyhl, Weisweil und Rheinhausen sowie der Bürgerinitiative Polder Wyhl/Weisweil – so nitt e.V. angeregten Schlutenlösung, die auch von den parlamentarischen Vertretern der Region im Landtag und Bundestag gefordert wird, zwischenzeitlich Konsens zwischen dem Regierungspräsidium Freiburg als Vorhaben-sträger, den betroffenen Gemeinden und der BI sowie den Naturschutzverbänden BUND und NABU ist. Wie hierbei Rechtssicherheit für die Gemeinden und die BI hergestellt werden kann, dass bei einer erfolgreichen Erprobung dauerhaft auf ökologische Flutungen verzich-tet werden kann, besteht offensichtlich nach wie vor erheblicher Dissens. (...) Die Gemeinden und die BI wollen hinsichtlich der Erprobung und im Falle des Erreichens der zuvor definier-ten naturschutzfachlichen Zielparameter der dauerhaften Umsetzung der Schlutenlösung ebenso wie das Land Baden-Württemberg hin-sichtlich der Herstellung des Retentionsraums nicht mehr und nicht weniger als Rechtssicher-heit. Nachdem wir uns im Ziel einig sind, sollte doch die Verfahrensfrage rechtlich sauber ab-zuarbeiten sein, ohne dass es zu einer weiteren öffentlichen Eskalation kommt.“ (Dokument 5) Donnerstag, 24. Oktober 2019: Das von Frau Regierungspräsidentin Schäfer ange-regte Gespräch mit Vertretern des Regie-rungspräsidiums, des Landratsamtes, der Gemeinden und der BI findet im Amtszim-mer der Regierungspräsidentin statt. Die Be-teiligten stellen zunächst fest, dass man sich in mehreren Punkten bereits einig ist: Die Schlutenlösung soll gut fünf Jahre vor Auf-nahme des Polderbetriebs erprobt werden. Die Erprobung wird von einem wissenschaft-lichen Monitoring begleitet werden. Hierzu sind zuvor die wesentlichen Zielparameter festzulegen, damit nach den gut fünf Jahren beurteilt werden kann, ob die Schlutenlö-sung gleichwertig zu den ökologischen Flu-tungen ist, die das Regierungspräsidium im Planfeststellungsbeschluss als Minderungs-maßnahmen feststellen lassen will. Das Regierungspräsidium möchte diese Punkte in einer öffentlich-rechtlichen Ver-einbarung mit den Gemeinden und der BI festhalten. Es fehlt jedoch der entscheiden-de Punkt: Wie geht man im Falle einer positi-ven Erprobung der Schlutenlösung mit dem Ergebnis um, damit die Schlutenlösung dau-erhaft an die Stelle der ökologischen Flutun-gen treten kann. Für die Gemeinden und die BI stellte der Rechtsanwalt der Gemeinden und der BI fest, dass die vom Regierungs-präsidium vorgeschlagene öffentlich-recht-liche Vereinbarung nicht nur rechtswidrig, sondern nichtig wäre, da das Instrument des Planfeststellungsbeschlusses, der zu ei-nem vollständigen Ausgleich der widerstrei-tenden Belange führen muss, ausgehebelt werden würde. Man würde ein Instrument, dass man als unverzichtbar beantragt hatte, nämlich die ökologischen Flutungen, dann doch nicht nützen. Diese Feststellung wur-de von den anwesenden Juristen des Regie-rungspräsidiums nicht in Frage gestellt. Die in der anschließenden Diskussion angespro-chene Möglichkeit, dass das Regierungsprä-sidium bei einer positiven Erprobung eine Planänderung beantragen könne, wurde positiv bewertet, da eine solche Selbstver-pflichtung des Landes nach Einschätzung der Rechtsanwalts der Gemeinden und der BI ein legitimer Inhalt einer öffentlich-recht-lichen Vereinbarung sein könne. Denn dann würde von neuem eine Abwägung im Plan-feststellungsverfahren durch das Landrat-samt erfolgen und alle widerstreitenden Belange in einem neuen Planfeststellungs-beschluss ausgewogen. Das Landratsamt bestätigte dies. Bürgermeister Dr. Louis weist Regierungs-präsidentin Schäfer auf den bevorstehen-den Aktionstag zum Polder am 3. November 2019 hin und bittet darum, dass man über das Gespräch eine gemeinsame Pressemit-teilung herausgibt, um Druck aus dem Kes-sel zu nehmen. Das Regierungspräsidium sichert zu, dass man kurzfristig einen Ent-wurf erstellen werde und diesen mit dem Landratsamt sowie den Gemeinden und der BI abstimmen werde. Freitag, 25. Oktober 2019, 11.41 Uhr: Das Regierungspräsidium übersendet den Entwurf einer Pressemitteilung zu dem Ge-spräch vom Vortag. Es fehlen Aussagen zu den Folgen bei einer positiven Erprobung der Schlutenlösung, dem eigentlichen Streitpunkt. (Dokument 6/6a) Freitag, 25. Oktober 2019, 13.38 Uhr: Für die Gemeinden und die BI schlägt Bürger-meister Dr. Louis die Ergänzung der Pres-semitteilung um zwei Sätze vor: „Bei einem positiven Ergebnis muss dann die Schlu-tenlösung durch die spätere Änderung des Planfeststellungsbeschlusses an die Stelle der ökologischen Flutungen treten. Die Be-teiligten sind zuversichtlich, dafür eine gute, rechtlich sichere Lösung zu finden.“ (Dokument 7/7a) Montag, 28. Oktober 2019, 16.45 Uhr: In einer E-Mail der Presseabteilung erklärt das Regierungspräsidium, dass man die beiden von den Gemeinden und der BI vorgeschla-genen Sätze nicht umsetzen könne. (Dokument 8/8a) Mittwoch, 30. Oktober 2019 11:23 Uhr: In einer E-Mail teilen die Gemeinden und die BI mit, dass nach der Streichung der beiden Sätze die vom RP entworfene Pressemittei-lung von den Gemeinden und der BI nicht freigegeben wird, auch nicht in Teilen. Wei-ter heißt es in der von Bürgermeister Dr. Lou-is unterzeichneten E-Mail:
„Ich darf um Ihr Verständnis bitten, dass die von den Gemeinden begehrte rechtssichere Umsetzung einer positiv erprobten Schlu-tenlösung existenziell ist. Daher spiegelt die jetzige Pressemitteilung nach Streichung des Satzes zu einer späteren Planänderung weder den Kern des Gesprächs noch die Interessenla-ge der Gemeinden und der BI wider.Sofern Sie dennoch eine Pressemitteilung zu dem Gespräch mit Frau Regierungspräsiden-tin Schäfer herausgeben, darf ich Sie bitten darauf hinzuweisen, dass diese nicht mit den Gemeinden und der BI abgestimmt ist. Wir würden in diesem Fall die Presse über den In-halt des Gesprächs aus unserer Sicht geson-dert informieren.“ (Dokument 9) Mittwoch, 30. Oktober 2019, 11.58 Uhr: In einer E-Mail an die Gemeinden und die BI teilt die Presseabteilung des Regierungs-präsidiums im Namen von Frau Regierungs-präsidentin Schäfer mit, dass von Seiten des Regierungspräsidiums auf eine Pressemittei-lung verzichtet werden kann. Man gehe da-von aus, dass in diesem Fall auch die Gemein-den nicht nach außen gehen. (Dokument 10) Sonntag, 3. November 2019: Bei einem Ak-tionstag der Gemeinden und der BI am Rhein in Weisweil demonstrieren über 1.000 Men-schen für die Schlutenlösung und gegen ökologische Flutungen. Die Bürgermeister, Abgeordnete von CDU, SPD und FDP und Vertreter der BI fordern von Umweltminis-ter Untersteller und Regierungspräsidentin Schäfer, die Schlutenlösung rechtssicher zu erproben und Regelungen zu treffen, damit die Schlutenlösung im Falle einer positiven Erprobung dauerhaft an die Stelle der öko-logischen Flutungen tritt. Montag, 4. November 2019: In einer Pres-semitteilung drückt das Regierungspräsi-dium sein Unverständnis über die auf dem Aktionstag geäußerte Kritik an der Behörde aus. Entgegen dem zuvor erklärten Anliegen des Regierungspräsidiums, dass nach dem Scheitern einer gemeinsamen Pressemittei-lung weder Regierungspräsidium noch Ge-meinden und BI Inhalte des Gesprächs vom 24. Oktober 2019 veröffentlichen, wird der Text der von den Gemeinden und der BI nicht freigegebenen Entwurfsfassung nun doch vom Regierungspräsidium an die Presse ge-geben. In dem veröffentlichten Text fehlen Aussagen, wie mit einer positiv erprobten Schlutenlösung umzugehen ist und wie die Schlutenlösung dauerhaft an die Stelle der ökologischen Schlutenlösung treten kann. Dienstag, 5. November 2019: Die Gemein-den und die BI treten der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums entgegen und weisen darauf hin, dass die Behauptung des Regierungspräsidiums Freiburg, man habe sich mit den Gemeinden und der BI bereits auf einen Weg verständigt, der allen Interessen gerecht werde, falsch ist. Für das Regierungspräsidium erschöpft sich das In-teresse der Gemeinden und der BI in einem rechtssicher und verbindlich festgelegten Schlutentest über fünf Jahre mit einem er-gebnisoffenen Monitoring. „Dies ist jedoch zu kurz gesprungen, wie Gemeinden und BI in dem Gespräch mit Regierungspräsidentin Bär-bel Schäfer und Landrat Hanno Hurth am 24. Oktober bereits deutlich gemacht haben.Mit der vom Regierungspräsidium angebo-tenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung, in der nur die Erprobung der Schlutenlösung festgeschrieben wird, lässt sich die von den Ge-meinden und der BI geforderte Rechtssicher-heit nicht erreichen. Solange das Regierungs-präsidium nicht bereit ist sich auch rechtlich zu binden, dass bei einer positiven Erprobung der Schlutenlösung durch die spätere Ände-rung des Planfeststellungsbeschlusses die Schlutenlösung an die Stelle der ökologischen Flutungen treten wird, ist die vom Regierungs-präsidium angebotene Vereinbarung wertlos.“(Dokument 11) Donnerstag, 14. November 2019: In ei-nem mit Datum vom 11.11.2019 verfassten Schreiben, das den Gemeinden und der BI bis zum 14. November 2019 zuging, reagiert Regierungspräsidentin Schäfer auf den Akti-onstag und bietet den Gemeinden und der BI erstmals schriftlich an, dass die den Ge-meinden angebotene öffentlich-rechtliche Vereinbarung auch Regelungen enthalten kann, wie im Falle einer positiven Erprobung der Schlutenlösung mit diesem Ergebnis umzugehen ist. Genau dies hatte das Regierungspräsidium in der Pressemitteilung zu dem Gespräch vom 24. Oktober 2019 noch abgelehnt. Die Aufnahme des von den Gemeinden und der BI vorgeschlagenen Satzes, dass bei ei-nem positiven Ergebnis die Schlutenlösung durch die spätere Änderung des Planfest-stellungsbeschlusses an die Stelle der öko-logischen Flutungen treten muss, hatte das Regierungspräsidium am 28. Oktober 2019 noch abgelehnt. Andere Vorschläge, wie dem Interesse der Gemeinden und der BI an einer rechtssicheren Durchsetzung eines positiven Ergebnisses der Erprobung der Schlutenlösung entsprochen werden kön-ne, machte das Regierungspräsidium nicht. Es befremdet, dass der wesentliche Kern des Schreibens von Regierungspräsidentin Schä-fer mit Datum vom 11.11.2019 dem Chefre-dakteur des Sonntag, Klaus Riexinger, be-reits wörtlich am 08.11.2019 vorlag, wie sich aus dessen E-Mail von Freitag, 8. November 2019, 10.32 Uhr ergibt. Den betroffenen Ge-meinden und der BI ging das Schreiben der Regierungspräsidentin erst in der folgenden Woche bis zum 14.11.2019 zu. (Dokument 12)