Kontakt

Bürgermeisteramt Rheinhausen
Hauptstraße 95
79365 Rheinhausen
Tel. 07643 / 9107 - 0
Fax 07643 / 9107 - 99
gemeinde@rheinhausen.de

Öffnungszeiten

Bürgerbüro Rheinhausen

Mo, Di
Mittwoch
8-12 Uhr/14-16 Uhr
keine Sprechzeiten
Do 8-12 Uhr/14-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
   
jeweils 1. Samstag
im Monat
10-12 Uhr

​​Kunstausstellung Biennale Rheinhausen und Handwerkermarkt am 6. Mai 2018


Mit der Neuaufl age der Biennale Rheinhausen und dem Handwerkermarkt unseres Gewerbevereins HHG fi nden am ersten Maisonntag gleich zwei Besuchermagnete in Rheinhausen statt.
Das Thema der diesjährigen Biennale der Künstlervereinigung P.A.I.R. (PRO ARTE IMAGINIS) lautet „Poesie und Wirklichkeit“. Die Einführung in die Ausstellung übernimmt am Sonntagmorgen im
Rahmen der Vernissage der Kunstpädagoge und Kunsthistoriker Günther Diehl aus Bietigheim/Baden. Passend zum gleichzeitig stattfindenden Handwerkermarkt verstehen sich die Mitglieder der Künstlervereinigung P.A.I.R. als Handwerker, ganz im Sinne des Wortes von Walter Gropius anlässlich der Eröff nung des Bauhauses in Weimar 1919: „Kunst ist Handwerk im ursprünglichen Sinn.“ Das Manifest der Unzeitgemässen Reinhard Dassler, Helmut Goetll, Klaus Langkafel und Ulrich J. Sekinger, von dem die Tulla-Büste im Bürgerhaus stammt, aus dem Jahr 1984 hat für die Künstlervereinigung P.A.I.R. immer noch Gültigkeit. Damals schrieben sie: „Wir bekennen uns als die Unzeitgemässen, die ‚Grösse‘ unseres Jahrhunderts wird uns zu groß für die Provinz Erde. Wir koppeln uns aus der Perfektion des schneller, besser, schöner aus. Der Mensch ist uns unersetzlich. Wir hängen an seinem Bildnis und seinem Tun. Wir malen unzeitgemäss. Handwerk im ursprünglichen Sinn ist unsere Kunst. Die alten Meister verpfl ichten uns. Natur als Landschaft, Besinnung als Stilleben, der Mensch im Bildnis sind aktuell. Die Darstellung spiegelt Wunder und Wunden des Wirklichen. Wir sagen Unzeitgemäss, was Unzeitgemässes zu sagen ist. Wir bekennen uns als die Unzeitgemässen.“

Eine gesonderte öff entliche Einladung werden wir im Amtsblatt noch veröff entlichen.