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Bebauungsplan „Spöttfeld“ mit örtlichen Bauvorschriften Offenlage nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB









Der Gemeinderat der Gemeinde Rheinhausen hat am 21.03.2018 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Spöttfeld“ mit den zugehörigen örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die Offenlage durchzuführen. Fristende ist der 04. Mai 2018.

Öffentliche Bekanntmachung vom 23.03.2018:

Bebauungsplanunterlagen: